Gefälschte uhr auf ebay gekauft. Kann dies bezüglich Anzeige erstattet werden?
3 Antworten
Das kannst Du zwar anzeigen, aber ich an Deiner Stelle würde mich an den Markenhersteller wenden unter Angabe der Verkäuferdaten. Das ist viel schmerzhafter für den Verkäufer. Denn dann bekommt er eine sehr teure Abmahnung. Wenn allerdings der Verkäufer aus China kommt, schert er sich einen feuchten Kehrricht darum.
Bei ebay meldest Du erst einmal eine von der Beschreibung abweichenden Artikel. Hast Du überwiesen wird Dir eine Werbeemail für Paypal gesendet. Hast Du per Paypal gezahlt, wird der Betrag auf dem Verkäufer-Konto eingefroren und der Verkäufer wird um Rückäusserung gebeten.
Woher weisst Du, dass die Uhr gefälscht ist? Hast Du ein Gutachten? Das ist in solchen Fällen immer notwendig. Wende Dich an den Hersteller, der Dir einen Gutachter empfehlen kann.
Du kannst - nur mit Deiner Aussage - nicht einfach behaupten, eine Ware sei gefakt.
Ist die Polizei zu verpflichtet, Anzeigen entgegen zu nehmen. Ausgang offen.
Ich weiss jedoch nicht, was Du Dir in dieser Form davon versprichst. Fakeverkauf ist zwar strafbar, aber einem bis dahin unbescholtenem Verkäufer wird mit Sicherheit daraus kein Strick gedreht. Im Gegenzug, wenn Fake nicht bewiesen wird, kann er Dich wegen übler Nachrede erfolgreich an den Hammelbeinen bekommen, d.h. verklagen.
Dank dir
Ja du kannst Anzeige erstatten.
Wird die anzeige etwas nützen?
Je nach dem schon
Wegen was wird denn überhaupt angezeigt wegen betrug ? Oder war auf bezieht sich die anzeize?
Die Rechtslage
Wenn man einen Markenartikel gekauft hat, dann hat man einen Anspruch auf einen Originalartikel, unabhängig davon, ob in der Artikelbeschreibung „Original“ oder „Offizieller Verkäufer“ stand. Dies sei selbstverständlich und eine Werbung mit „Originalware” könne sogar wettbewerbsrechtlich irreführend sein, da grundsätzlich jeder Händler zur Lieferung von Originalware verpflichtet ist (LG Bochum, Urteil vom 10.02.2009, Az: 12 O 12/09).
Wurde der Kaufvertrag über einen Markenartikel geschlossen und der Käufer erhält eine Fälschung, handelt es sich dabei grundsätzlich um einen Rechtsmangel. Dieser wird rechtlich wie ein Sachmangel behandelt. Es ändert sich deshalb auch nichts an der Rechtsfolge, wenn die Fälschung als Sachmangel eingestuft wird.
- auf was bezieht sich dir Anzeige
Plagiatkauf
Der Verkäufer meint er wusste nicht das es sich um ein plagiat handelt
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, da hätte er sich vorher informieren müssen was er da verkauft.
Sag ihm er soll dir dein Geld erstatten und du schickst die Uhr zurück, sonst machst du eine Anzeige.
Sobald ich ein Gutachten habe und bestätigt ist das die Ware ein Fake ist wird die Polizei dann eine anzeige aufnehmen ??