Gebühren für Adressermittlung
Hallo, Gemeinde!
Ich habe vor gut drei Wochen per E-Mail bei einer Bank angefragt, was die Ablösung eines bestimmten Darlehens kosten würde.
Heute (29. August) kam als Antwort ein Brief, in dem es hieß, man hätte zuerst meine neue Adresse feststellen müssen (ich kann leider nicht beweisen, dass ich meinen Umzug vor zwei Jahren mitgeteilt habe; auf alle Fälle aber hatte die Bank meine E-Mail-Adresse). Für die Adressermittlung werden 25 EUR in Rechnung gestellt (und gleich meinem Konto belastet). Die Informationen zur Darlehensablösung kosten auch noch mal 5 EUR, gelten aber nur bis 18. August, d. h. wenn ich das Darlehen ablösen möchte, muss ich nochmal den Ablösebetrag erfragen und wieder 5 EUR bezahlen.
Ist das so rechtens? Auch wenn meine aktuelle Adresse tatsächlich unbekannt sein sollte, hätte man das Problem durch eine einfache Mail an mich klären können?
Freue mich auf eure Antworten!
mfg
Peter
4 Antworten
Banken verdienen bei Kleinsparern hauptsächlich durch Abzwacken von Eurobeträgen. Egal was auf deinem Konto passiert, du bekommst eine kostenpflichtige Benachrichtigung. Sei es durch nicht gezogene Kontoauszüge, eine geplatzte Überweisung, ein Umzug oder wie in meinem Fall einem einseitigen Guthabensnachweis für das BAFÖG Amt ( 25 Euro!) . Nach meiner Erfahrung bekommt man das Geld häufig anteilig zurück, wenn man sich persönlich über die Höhe beschwert.
Die Bank darf keine vertraulichen Daten an irgendeine Mailadresse senden. Sonst könnte sich jeder beliebige leicht über dich informieren.
Schau mal in die AGB ... bestimmt bist du verpflichtet, Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen.
hätte man das Problem durch eine einfache Mail an mich klären können?
Nein, eine Mail hat keinerlei Rechtsgültigkeit und Du bist für das Problem verantwortlich. Es muss auf dem Postweg erledigt werden. Ob 25 Euronen in der Höhe angebracht sind kann ich nicht beurteilen.
http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte-2
Danke für die Antwort!
Wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Wenn die einen Brief an meine alte Adresse schicken und der zurückkommt, hätten sie mich doch per E-Mail darauf aufmerksam machen können statt gleich eine Adressermittlung durchzuführen. Gebühren für den fehlgeschlagenen Versand hätte ich ja bezahlt, aber warum eine Adressermittlung anstoßen wenn man den Kunden(?) einfach fragen kann?
hätten sie mich doch per E-Mail darauf aufmerksam machen können
Nein, eben nicht, weil es keine gültige Mitteilung wäre.
Hallo,
die Gebühr für die Adressermittlung ist wohl rechtens.
Überweise einfach den Ablösebetrag vom 18. August, wenn in der Zwischenzeit noch eine Rate abgebucht wurde. Wenn Du das Darlehen "Übertilgst" muss der Rest ohnehin zurücküberwiesen werden.
Schöne Grüße
Danke für die Antwort!
Ich wollte keine Kontoauskunft per E-Mail; wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Wenn die feststellen, dass meine alte Adresse nicht mehr stimmt, hätten sie mich doch per E-Mail darauf aufmerksam machen können statt gleich eine Adressermittlung durchzuführen. Gebühren für den fehlgeschlagenen Versand und von mir aus auch für die E-Mail-Nachfrage hätte ich ja bezahlt, aber warum eine Adressermittlung anstoßen wenn man den "Kunden" einfach fragen kann?