Gebühren für Adressermittlung

4 Antworten

Banken verdienen bei Kleinsparern hauptsächlich durch Abzwacken von Eurobeträgen. Egal was auf deinem Konto passiert, du bekommst eine kostenpflichtige Benachrichtigung. Sei es durch nicht gezogene Kontoauszüge, eine geplatzte Überweisung, ein Umzug oder wie in meinem Fall einem einseitigen Guthabensnachweis für das BAFÖG Amt ( 25 Euro!) . Nach meiner Erfahrung bekommt man das Geld häufig anteilig zurück, wenn man sich persönlich über die Höhe beschwert.

Die Bank darf keine vertraulichen Daten an irgendeine Mailadresse senden. Sonst könnte sich jeder beliebige leicht über dich informieren.

childintime1962 
Fragesteller
 29.08.2014, 20:08

Danke für die Antwort!

Ich wollte keine Kontoauskunft per E-Mail; wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Wenn die feststellen, dass meine alte Adresse nicht mehr stimmt, hätten sie mich doch per E-Mail darauf aufmerksam machen können statt gleich eine Adressermittlung durchzuführen. Gebühren für den fehlgeschlagenen Versand und von mir aus auch für die E-Mail-Nachfrage hätte ich ja bezahlt, aber warum eine Adressermittlung anstoßen wenn man den "Kunden" einfach fragen kann?

Georg63  29.08.2014, 20:12
@childintime1962

Schau mal in die AGB ... bestimmt bist du verpflichtet, Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen.

hätte man das Problem durch eine einfache Mail an mich klären können?

Nein, eine Mail hat keinerlei Rechtsgültigkeit und Du bist für das Problem verantwortlich. Es muss auf dem Postweg erledigt werden. Ob 25 Euronen in der Höhe angebracht sind kann ich nicht beurteilen.

http://www.vz-nrw.de/Gebuehrendschungel-Unzulaessige-und-zulaessige-Bankentgelte-2

childintime1962 
Fragesteller
 29.08.2014, 20:06

Danke für die Antwort!

Wahrscheinlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Wenn die einen Brief an meine alte Adresse schicken und der zurückkommt, hätten sie mich doch per E-Mail darauf aufmerksam machen können statt gleich eine Adressermittlung durchzuführen. Gebühren für den fehlgeschlagenen Versand hätte ich ja bezahlt, aber warum eine Adressermittlung anstoßen wenn man den Kunden(?) einfach fragen kann?

baindl  29.08.2014, 21:19
@childintime1962
hätten sie mich doch per E-Mail darauf aufmerksam machen können

Nein, eben nicht, weil es keine gültige Mitteilung wäre.

Hallo,

die Gebühr für die Adressermittlung ist wohl rechtens.

Überweise einfach den Ablösebetrag vom 18. August, wenn in der Zwischenzeit noch eine Rate abgebucht wurde. Wenn Du das Darlehen "Übertilgst" muss der Rest ohnehin zurücküberwiesen werden.

Schöne Grüße