Gebrauchtwagen mit nicht angegebenen Mängeln gekauft - wer trägt die Reperaturkosten?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Verkäufer von den Mängeln wusste, nennt man das arglistige Täuschung.

Und da er seine Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat, was er hätte als privat Person durchaus tun können, kannst du ihn belangen.....denn auch ein mündlicher Kaufvertrag, ist ein Kaufvertrag....er muss dir also in den ersten 6 Monaten beweisen, dass die Mängel erst nach dem kauf aufgetreten sind und das kann er nicht! Also ist er in der Pflicht, der Nachbesserung.....

Um den Verkäufer verklagen zu können, musst du beweisen, dass die Schäden beim Verkäufer schon da waren und er davon wusste. Das wird schwer. Außerdem musst du auch beweisen können, dass es sich um genau das Auto vom Verkäufer handelt. Ohne Kaufvertrag mit Daten und Fahrgestellnummer wird das sehr schwer. Warum kauft man ein Auto, ohne irgendetwas schriftlich festzuhalten? Streitet der Verkäufer alles ab, steht es Aussage gegen Aussage. Da kommst du vor Gericht nicht weit mit. Wenn der Verkäufer sich auf nichts einlässt, kannst du es mit einem Anwalt versuchen, aber es sieht nicht gut für dich aus.

die weitaus MEISTEN kaufverträge werden durch sog. konkludentes handeln abgeschlossen: der kunde legt das zeug, was er haben möchte auf das förderband an der supermarktkasse und wartet darauf, dass ihm die gesamtkosten genannt werden. das geld wird übergeben, und damit gleich mehrere kaufverträge rechtsgültig abgeschlossen. ICH würde an deiner stelle erst mal zum verkäufer gehen und ihm anbieten, nochmal über den preis zu verhandeln. sollte er sich nicht einsichtig zeigen, könntest du ihm "einfach mal so" mit der "rechtlichen anfechtung" des kaufvertrages zu drohen, die ihm kosten verursachen würde. egal jetzt, ob da wirklichkeit und traum ineinander fliessen: wenn`s was nützt, hast du gewonnen.

CK0N3 
Fragesteller
 31.03.2014, 20:17

Danke für die Antwort. Den Verkäufer habe ich schon angerufen und ihm die Lage geschildert. Als er dann aber keine Einsich zeigte, drohte ich ihm zu meinem Anwalt zu gehen, was ich morgen auch tun werde. Darauf antwortete er nur "ja, dann machen Sie das." Werde mir aufjedenfall anhören was der Anwalt dazu sagen wird, wenn es auch das gleiche ist was ich in den Kommentaren gelesen habe. Bleibt mir ja jetzt nicht mehr viel übrig. Und vielleicht habe ich ja doch etwas übersehen, was letzendlich als Beweismittel gegen den Verkäufer dient, wer weis.

dem seriös wirkenden Verkäufer vertraut

Tja, jetzt lernst Du den Unterschied zwischen Schein und Sein. Der Gebrauchtwagenverkäufer von heute ist so etwas wie der Roßtäuscher vergangener Zeiten.

Was meint Ihr bin ich im Recht?

Wir haben folgendes Problem: Wir wissen nicht, wie alt die Möhre ist. Wer einen Gebrauchtwagen kauft, kann nicht mit dem Zustand eines Neuwagens rechnen. Alterstypische Schäden gelten nicht als Mangel. Allerdings scheint mir da weit mehr im argen zu sein, als alterstypisch wäre und man könnte durchaus an Gewährleistungsansprüche denken. Zudem könnte man bei diesen gravierenden Schäden durchaus arglistige Täuschung annehmen und dann käme man auf jeden Fall in die Haftung des Verkäufers.

Aber: Mal offen gefragt, hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Recht haben bedeutet bekanntlich nicht, auch Recht zu bekommen. Wenn bei dem Verkäufer nichts zu holen ist, kannst Du Dir mit einm eventuell erzielten Urteil die Wände tapezieren. Tragisch wäre es dann für Dich, wenn Du den Rechtsstreit auch noch aus eigener Tasche bezahlen mußt.

CK0N3 
Fragesteller
 29.03.2014, 15:26

Also zum Wage:

Es ist ein 3er BMW, BJ 2002, 142.000 laut Tacho gelaufen. Preis 3.600 Euro.

Als der KFZ Meister in das Scheckheft schaute wies er mich daraufhin, dass die letzte eingetragene Inspektion, bei BMW selbst, 2008 statt fand. In diesem Jahr, also 2008, hatte der Wagen 100.000 km runter. Und jetzt, 6 Jahre später soll der Wagen 142.000 km gelaufen sein?! Also wenn da nicht gepfuscht wurde! Leider kann man es nicht beweisen -.- Also ich habe echt alles falsch gemacht was man nur falsch machen konnte -.- Hoffe der Anwalt kann da noch was reißen, aber ich habe die Hoffnung wegen den anderen Kommentaren eigentlich schon aufgegeben...

Vermutlich wirst Du mangels schriftlichem Vertrag die Reparaturkosten als Lehrgeld abschreiben müssen: nächstes mal besser!. Ein Anwalt kostet Dich nur noch zusätzlich und wird Dir nichts bringen.