Gebrauchtwagen - mit oder ohne Fahrzeugschein verkauen?

7 Antworten

Natürlich auch den Schein. Selbst wenn das Fahrzeug schon abgemeldet ist, hat du den entwerteten Schein ja auch mit bekommen. Er dient jetzt als Abmeldebescheinigung. Die gibt es nämlich heute nicht mehr zusätzlich.

thz2000  23.06.2013, 22:18

Genau so wie es kieljo geschieben hat ist es, beide Zulassungebescheinigungen müssen übergeben werden. Denn beide werden zuzüglich der TÜV und AU Bescheinigungen und eines Versicherungsnachweises zur Wiederzulassung in Deutschland benötigt.

Hi, Es kommt drauf an, ob der Wagen noch angemeldet ist. Falls nicht, hast Du auch kein Fahrzeugschein mehr ;-)

Achte aber bitte darauf, dass wenn der Wagen noch zugelassen ist bei der Übergabe Dir eine schriftliche Bestätigung unterschrieben wird, dass der Wagen von dem neuen Besitzer binnen eines festgelegten Zeitraums ab bzw. umgemeldet wird. In diesem Fall würdest Du alle Papiere aushändigen nach dem unterschreiben des Kaufvertrages. Du zahlst für diesen Zeitraum die Versicherung und auch die Haftung ist nicht ganz einfach, da es immer noch Deine Versicherung ist! Also am besten abgemeldet verkaufen und der Käufer sorgt für ein Nummernschild mit roter Nummer :-)

Viele Grüße

Wenn du den Wagen vorher abmeldest, wird der Fahrzeugschein sowieso eingezogen oder vernichtet. Ist der Wagen angemeldet, wird der Fahrzeugschein bei der Ummeldung durch den Käufer eingezogen und dieser bekommt einen neuen. Sprich, du gibst beides mit, wenn beides vorhanden ist.

maikel196  15.05.2013, 09:56

falsch

YK1972  15.05.2013, 10:29
@maikel196

Wenn du meinst, meine Erfahrung ist aber so, und ich habe schon einige Wagen an-, um- und abgemeldet.

der fahrzeugbrief ist das wichtigste dokument das muss dabei sein. der schein muss ja im auto mitgeführt werden. beim an-ummelden sollten beide dokumente vorliegen. wenn du den schein nicht mehr hast, so musst du oder der käufer einen ersatz beantragen.

Wenn du das KFZ abmeldest bekommt der neue Besitzer nur den Fahrzeugbrief. Ansonsten Brief und Schein, dann muss aber der Käufer die Ummeldung und die Eintragungen entsprechend selber vornehmen lassen.

maikel196  15.05.2013, 09:54

falsch

ChemieHalle1966  15.05.2013, 10:13
@maikel196

Warum? Natürlich kann ich das Auto selber mit dem alten Fahrzeugschein und Brief ummelden. Komisch, hab ich nämlich schon 2 mal so gemacht. Vollmacht vom Verkäufer, ab auf die Zulassungsstelle und umgemeldet. Wo soll da bitte das Problem liegen? Und das man den Tüv- und Abgasbericht sowie den Schlüssel und die Bordmappe dazu gibt versteht sich ja wohl von selbst. Danach wurde auch nicht gefragt.