Gebrauchtes Fahrrad kaputt. Gewährleistung? Erstattung?
Hallo,
ich habe ein gebrauchtes Rennrad bei einem Fahrradhändler gekauft (300€). Nach 3 Monaten ist das Gewinde Im Tretlager (Rahmen) zerstört. Quittung ist vorhanden. Dies hat ein anderer Fachmann diagnostiziert. Fällt dies als Mangel unter die Gewährleistung?
I. Muss er das Fahrrad Erstatten?
Zudem habe ich dem Fahrrad neue Reifen aufgelegt (Unplattbar 60€) Die alten habe ich nicht mehr.
II. Was geschieht mit den Reifen?
Vielen Dank schonmal für die zukünftigen produktiven Antworten! :)
8 Antworten
Grds. haftet auch ein Händler nur für diejenigen Mängel, die beim Kauf vorhanden waren.
Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der
Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der
Übergabe nicht defekt war.
Da dürfte ihm leicht gelingen, wenn sich die Lagermuttern - nicht regelmäßig geprüft, gewartet und ggf. nachgezogen - gelockert haben und es somit dem Verschulden des K anfällt, wenn sich durch das Spiel das Gewinde beschädigt :-(
Im Übrigen schuldet der VK günstigstenfalls Nachbesserung, kein anderes Fahrrad: Er schneidet ein neues Gewinde ein und tauscht die Lagerachse. Das Rad mit deinen Reifen bekämst du also zurück.
G imager761
Blödsinn: Seit der neuen sog. Schuldrechtsreform ab 01.01.2002 muss der Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür tragen, dass die von ihm verkaufte Ware mängelfrei ist.
Bei Gebrauchtwaren kann es auch nur ein Jahr sein.
Bei Gebrauchtwaren kann es auch nur ein Jahr sein.
Kann, aber nur, wenn der K Verbraucher i. S. d. G. und diese Eischränkung ausdrücklich vereinbart wäre. Da hier ein Kauf eines Endverbrauchers gegen Quittung erfolgte, haftet der Händler nach Maßgabe des Gesetzes zwei Jahre.
Beste Antwort bisher^^ hab ma im BGB nachgeschlagen und das scheint Sinn zu ergeben.
es ist mir unverständlich dass du nicht zum Verkäufer gegangen bist, sondern statt dessen einen Dritten dran hast herumschrauben lassen.
Wenn ich Händler wäre: das Rad mit Schaden hätte ich natürlich repariert / Gewährleistung. Aber wenn jemand das Tretlager auseinandergeschraubt hat und wieder eingesetzt, und vorher wars ok (du bist ja Probegefahren und 3 Monate gefahren) und nachher ist es kaputt, dann gehe ich davon aus, dass unsachgemässt montiert wurde.
Ich war aufm weg zu nem kumpel der zufällig neben dem wohnt. Und so lange ich da bin kann der das lockere Tretlager ja festziehen oder sonstwas. Dann könnte ich einfach wieder nach Hause. Dass dann sowas bei rauskommt hab ich halt nicht gedacht
Als Händler steht der Verkäufer in der gesetzlichen Gewährleistung mit 6-monatiger Beweislastumkehr.
Allerdings dürfte der Fall hier nicht ganz so einfach sein. Einfach so geht so ein Gewinde nicht kaputt, denn normalerweise ist das Tretlager fest eingeschraubt und solange da niemand dran rumbastelt, geht dieses Gewinde auch nicht kaputt. Ist das Gewinde lose und du ziehst es nicht fest, sondern fährst einfach weiter, geht dieser Schaden auf deine Kappe. So könnte sich also der Verkäufer durchaus auf die Unvereinbarkeit gem. § 476 BGB berufen.
Was soll denn die Reparatur des Gewindes kosten?
Selbst wenn du mit deinem Anspruch durchkommst, hast du nur Anspruch auf Reparatur des Fahrrades durch den Händler. Rückabwicklung wäre erst nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen möglich.
Daher brauchst du dir um die Reifen erst mal keine Gedanken zu machen.
Das Gewinde soll ein fester Bestandteil des Rahmens sein. Da lässt sich nur noch ein Tretlager "reinschlagen". Das soll aber aufwändig und nicht zu 100% funktionieren
Gewinde lassen sich überarbeiten. Das sollte nicht das Problem sein.
Nur stelle ich mir die Frage, warum das Gewinde von jetzt auf sofort von fest zu kaputt übergeht. Ein festgezogenes Gewinde unterliegt keinem Verschleiss. Ein loses Gewinde hättest du festziehen oder reklamieren müssen.
Bist du mit losem Gewinde weitergefahren und hast es dadurch kaputt gemacht, geht dieser Schaden auf deine Rechnung.
Ja logisch^^ Also das Gewinde ist locker geworden und hat geknackt. Bin dann sofort zum nächsten Händer. Daher hat dass ja auch ein anderer Fachmann diagnostiziert. Schneller gehts net^^
Der Schaden war hör und spürbar, Du hättest das Rad nach dem ersten Erkennen des Schadens zur Reparatur schieben müssen, egal wo Du in dem Moment warst. Damit hast Du den Schaden verursacht, denn ein Innenlager kann sich immer lösen.
"Interesierter" liefert insgesamt eine druckreife Anwort! Versuche beim Händler auf Kulanz eine Reparatur.
Auch bei einem zu locker laufenden Tretlager geht das Gewinde nicht kaputt. Die Kugelringe innen drin schon. Die knacken dann auch, das Gewinde nicht..
Schön, wenn eine Lagerschale nicht mehr fest sitzt. Dann weiß man wenigstens, dass man sie heraus bekommt.
Bei einem Privatkauf gibt es keine Gewährleistung im eigentlichen Sinne.
Bei einem Kauf von einem Händler hast du jedoch ein Jahr lang Gewährleistung. Nach deiner Beschreibung handelt es sich ganz klar um einen Mangel der gekauften Sache. Der Händler wäre damit zur Nachbesserung verpflichtet.
Also es war ein Fachhändler. Eine Nachbesserung ist glaub ich sinnfrei, da dafür der Rahmen gewechselt werden müsste und der Kostet viel zu viel. Ich glaube dies geht eher in Richtung Erstattung. Oder?
Da er aber schon woanders zum reparieren war, hat sich das leider erledigt.
Da steht nur, dass ein anderer Fachmann das diagnostiziert hat. Nachbesserung bedeutet im rechtlichen Sinne, dass die "Warenlieferung" und damit die Vertragserfüllung komplettiert wird. Er könnte dir Beispielsweise auch ein gleichwertiges Rad mit den selben Funktionen und Eigenschaften anbieten oder eben vom Vertrag zurücktreten und dir das Geld erstatten, sofern eine Reparatur nicht lohnenswert wäre.
Ist das ein Verschleißteil bei einem Rad?
Wenn ja, wirst keine Chance haben.
Falls du von privat gekauft hast, gibt es sowieso keine Gewährleistung.
Ja der komplette Rahmen ist sozusagen kaputt. Ist das teuerste an nem Rad.
Und es war ein Fachhändler.
Also, wenn es ein Verschleißteil ist, wirst du auch beim Händler keine Chance haben.
Ist wie beim Gebrauchtauto, wenn da nach 3 Monaten die Bremsen kaputt sind, hast auch Pech gehabt, ist halt Abnutzung.
Nee ist kein Verschleißteil^^
Na dann, ab zum Händler.
Das Tretlager ist ein Verschleißteil, das Gewinde im Rahmen nicht.
Ein Knacken in einem alten Lager kommt üblicherweise von zerbröselten Kugelringen, niemals vom Gewinde. Durch Abrieb bekommt das Lager über die Zeit Spiel, die Ringe sitzen nicht mehr richtig und werden zerrieben.
Man kann meistens die Reste der Ringe rausholen und die Kugel allein wieder einsetzen. Besser wären neue Ringe mit neuen Kugeln.
Achtung Rwchtsirrtum: Die Gewährleistung greift nicht bei Mängeln, die beim Verkauf vorhanden waren sondern nur bei Mängeln, die nach dem Kauf entstanden, bzw. in Erscheinung getreten sind. Andernfalls würden Quakitätsmängel niemals unter die Gewährleistung fallen.