Geblitzt und nicht selbst gefahren?

21 Antworten

Das kannst Du machen.
Das Problem wird dann sein, dass man Dir evtl. (irgendwann) die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt.

Um die Probleme der Verhältnismäßigkeit und der Kausalität einer verspäteten Anhörung im Bußgeldverfahren ranken sich zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile mit einer durchgängig für den Halter kaum durchbrechbaren Strenge der Anforderungen an seine Mitwirkungspflichten.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrtenBuch.php

Ausserdem kann es sein, dass man Besuch von der Polizei erhält zur Sachaufklärung oder dass man von der Staatsanwaltschaft eine Ladung für eine Zeugenaussage erhält (wo man dann erscheinen muss) usw.

fahrenderbaum  08.06.2017, 11:38

Die Kosten können dann auch viel höher sein, wie das Bussgeld wegen der Mitwirkungspflicht.

Aber: Kostentragungspflicht möglich
In diesem Fall ermöglicht die vielen unbekannte Regelung des § 25a StVG es der Behörde jedoch dem Halter die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Voraussetzung hierfür ist, dass in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeuges, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann
oder seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordert, § 25 a Abs. 1 S. 1 Hs. 1 StVG.

Voraussetzung einer Überbürdung der Kosten auf den Halter ist jedoch, dass die Behörde den Halter rechtzeitig befragt hat, wobei es sogar schon ausreichen soll, wenn eine schriftliche Verwarnung am Fahrzeug angebracht wird, weil der Fahrzeugführer am Fahrzeug nicht angetroffen wird, BVerfG NJW 89, 2679.

https://www.kanzlei-hgk.de/ratgeber/verkehrsrecht/halterhaftung-parkverstoesse

Eigentlich darf man nur bei Verwandten die Aussage verweigern, da muss man keine Angaben zum Fahrer machen. 

Aber gibt es denn kein passendes Foto als Nachweis?

Kommt natürlich auch darauf an, ob dir die Freundin lästig ist und du dich nach etwas Neuem umschauen möchtest oder nicht.

Als Fahrzeughalter bist du verpflichtet zu wissen wer mit deinem Auto fährt. 

Worin besteht denn das Problem die Strafe zu bezahlen? Es ist nun mal so, dass man für einen Verkehrsverstoß eine Strafe bekommt und dann sollte man auch dazu stehen.

Havenari  08.06.2017, 10:38

Als Fahrzeughalter bist du verpflichtet zu wissen wer mit deinem Auto fährt

Sagt wer?

Eckengucker  08.06.2017, 10:52
@Havenari

Das ergibt sich aus der Verpflichtung niemanden ohne entsprechende körperliche Gebrechen oder ohne entsprechende Fahrerlaubnis fahren zu lassen.

Beispiele:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

http://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/service/zulassung/zul/ihre_pflichten_als_fahrzeughalter.html

Natürlich kann man behaupten man weiss nicht wer gefahren ist, aber eine ZEUGEN-Anhörung ist eine Aussage als Zeuge. Und wer falsche Angaben macht ist schnell in einem ganz anderen Bereich als eine einfache OWI.

Zeugnisverweigerungsrecht gibt es nur bei nahen Verwandten.

fahrenderbaum  08.06.2017, 10:56
@Eckengucker

Derjenige, dem man das Fahrzeug geliehen hat, kann es ja an eine andere Person weiterverleihen und zwar berechtigt oder unberechtigt.
Eine Verpflichtung stetig im Auto mitzufahren, damit das nicht geschieht gibt es nicht.

Ausserdem muss man trotzdem die Identität nicht stetig wissen.

Desweiteren kann man ja auch dagegen verstossen und muss als Folge trotzdem das Bussgeld nicht bezahlen.

fahrenderbaum  08.06.2017, 11:00
@Eckengucker

>Natürlich kann man behaupten man weiss nicht wer gefahren ist, aber eine ZEUGEN-Anhörung ist eine Aussage als Zeuge. Und wer falsche Angaben macht ist schnell in einem ganz anderen Bereich als eine einfache OWI.

Er wird als Beschuldigter vernommen und nicht als Zeuge.

Wird er später in dem Verfahren als Zeuge vernommen und erklärt, dass er nicht weiss wer gefahren ist, dann ist mit seiner Zeugenaussage ja erstmal sogar bewiesen, dass er es nicht weiss.

fahrenderbaum  08.06.2017, 11:11
@fahrenderbaum

Ich habe gesehen, dass die gleich so schlau sind einen "Zeugenfragebogen" zu versenden.
Das ist eher das Problem, dass die bezügl. der rechtlichen Feinheiten genau ihre rechtlichen Mittel ausschöpfen können.

Ich würde an deiner Stelle meiner Freundin einen erzählen... 

Wer Sch**ße macht, muss dafür gerade stehen, Punkt.

Du solltest ihr sagen, dass sie sich der Bußgeldstelle offenbaren soll. Ansonsten würdst du es machen. 

Bleibt der Fahrer unerkannt, kannst du als Halter je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrtenbuch rechnen, d.h. du wirst zukünftig jede Fahrt eintragen müssen.  Die Verwaltungskosten belaufen sich auf ca. 50 €