Geblitzt aber Gesicht ist verdeckt?
Hallo liebe community,
Es hat mich wohl auf der Autobahn erwischt.
Mein Vorteil:
- Der Wagen läuft nicht auf meinen Namen.
- Ich wohne nicht in der unmittelbaren Nähe des halters
- Ort des gesehen ist 60km entfernt somit kommt auch kein Ordnungsamt zu Besuch.
- Es befindet sich was vor meinem Gesicht
- Noch kein Bußgeldbescheid
Nachteil:
Ich wurde bereits namentlich genannt und habe eine Anhörung erhalten.
Die Verjährung beträgt ja 3 Monate und heute, also am 19.02.21 sind exakt 2 Monate rum, somit wäre ich ja am 19.03.21 fein raus.
Nur was tue ich jetzt? Mein Anwalt hatte eine Strategie die aber nur geklappt hätte wenn der Halter mitgespielt hätte, da aber auf dem 2. Anhörungsbogen mit Gericht und Anzeige bei Falsch Aussage gedroht wurde, ist der Halter eimgeknickt (verständlich).
Da ich keine Rechtsschutz hatte, fällt der weg zum Anwalt am liebsten erstmal weg.
Was passiert wenn ich auf die anhörung nicht reagiere? "nicht bekommen"
Dann würde es ja bestimmt 2 bis 3 Wochen dauern bis der Brief erneut rausgeschickt wird. Und die eine Woche hätte ich ja dann Zeit zu antworten.
Und schon sind die 3 Monate rum?
Klappt das?
PS:
Ich brauche auch keine zurechtweisung von wegen verdient.
Ich war mit Tempomat auf 140 den ganzen Tag Unterwegs und beim Autobahnwechsel habe ich die beschränkung auf 100 nicht wahrgenommen, 4-Spurige Autobahn kann man auch nicht ahnen das da nur 100 ist.
5 Antworten
Ich möchte nur berichten wie der Fall ausgegangen ist.
Der Bußgeldbescheid kam am Tag der Verjährung an. Laut Anwalt hätte ich Einspruch erheben können, da ich auf dem Bild echt nicht erkennbar bin. Allerdings wären die Kosten für den Anwalt höher gewesen als das bußgeld, somit habe ich mich für das Bußgeld entschieden.
Ein Vorteil hat das ganze, ich bin jetzt Verkehrsrechtsschutzversichert 😂
Wird auch direkt getestet, denn es hat mich noch 2 mal erwischt in diesem Monat. 👌
mal von der moralischen seite her ganz abgesehen:
der halter wars nicht, und ob du es warst, kann der halter nicht wissen. der war nämlich nicht dabei. und man muss dir schon genau nachweisen, dass du es warst und niemand anders.
du könntest den wagen auch verliehen haben. ohne es dem halter zu sagen. an einen verwandten von dir, so dass du die aussage verweigern kannst.
oder
du hast einen anhalter fahren lassen, den du nicht kennst, während du hinten auf der rückbank gelegen und gepennt hast.
das sind alles räuberpistolen, und es ist klar, dass dir das niemand glaubt.
wenn du sicher sein kannst, dass dein gesicht nicht auf dem foto ist, haben sie es erst einmal schwer, es dir nachzuweisen. wenn....
...nun, wenn du nicht noch mehr mist machst.
die, die dich da befragen, wissen schon ganz gut, mit jemandem wie dir umzugehen.
die geschichte, die du dir ausdenkst muss wasserdicht sein.
alles was du da erzählst, werden sie als schutzbehauptung werten.
die fragen dich nicht nur einmal, sondern immer wieder.
wenn du dich da einmal versprichst, wars das.
sind nur deine fingerabdrücke und die des halters auf dem lenkrad? blöd.
hast du in der nähe irgendwo getankt und mit ec karte bezahlt? blöd.
hat dich einer auf dieser straße gesehen und kann dich identifizieren? blöd.
bei der anhörung das gleiche hemd an, wie auf dem foto? blöd.
im kleiderschrank? auch blöd.
sie werden sich schon mühe geben, in diesem fall gehts nämlich nicht um die schwere deines verstoßes (ist meiner frau auch passiert, in brandenburg, wo sonst, die fährt immer langsam und vorsichtig und rast nie. da war aber auf der leeren nagelneuen autobahn 60 und das hat sie nicht gesehen. führerschein weg. was haben wir gelacht). es geht darum dass du dich rauswinden willst, und da sind sie dann schon sehr, sehr hartnäckig, damit das nicht alle so machen.
du dienst da als abschreckendes beispiel.
und je mehr herumeierei desto weniger mildernde umstände, da kannst du sicher sein.
um einen anwalt kommst du da nicht herum. der schirmt dich vor rückfragen ab und spricht mit dir ab, was du zu sagen hast, und vor allem, was nicht.
(und hoffen wir mal, dass keiner hier nachsieht :)
am ende bleibt:
man muss dir nachweisen, dass du an dem tag um diese uhrzeit dort gefahren bist. können sie das nicht, kommst du davon.
Da geht es nicht alleine um ein Bußgeld! Hier geht es um ein Fahrverbot von einem Monat und 80-120.-€ Bußgeld. Das Fahrverbot wird in der Regel nicht vollstreckt, wenn in den letzten 12 Monaten kein ähnliches Delikt vorgefallen ist.
Da der Halter des Wagens nicht mit Dir verwandt zu sein scheint, kann er die Aussage nicht verweigern.
Trage die Verantwortung für Dein Handeln. Jegliches Tricksen wird Dir im Zweifelsfall negativ ausgelegt. Die Verjährung fängt mit dem Anhörungsbogen wieder von vorne an!
https://www.bussgeldinfo.org/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/
Wenn Du so schlau bist, brauchst Du uns nicht zu fragen!🤷♂️
Kein Grund eingeschnappt zu sein. Es geht hier um Erfahrungsaustausch und nicht um Belehrung. 🤦♂️ Es geht ja darum wie ich den monat noch rum bekomme und nicht was welcher brief auslösen wird
Ich habe Dir mein Wissen mitgeteilt, besonders über die Verjährung und Du hältst das für nicht richtig.🤷♂️
Und auf meine Reaktion das du da eventuell ein falsches Wissen haben könntest (ich kann mich ja genauso irren) warst du eingeschnappt.
Wenn du belegen könntest was du gesagt hast wäre mir mehr geholfen, bei deinem Link wird bei der Suche nach Verjährung kein Treffer angezeigt.
Die sind nicht blöd, wenn es defacto fest steht dass du es warst, dann kannst du dich da nicht mehr raus winden denke ich.
Im Endeeffekt wird es für dich nur teurer durch Verzug.
Mir geht es nicht darum mich raus zu winden. Ich möchte einfach nur wissen ob es legal war das die da standen oder nicht. Weder mir noch dem Auto oder dem Beifahrer ist ein Schild mit 100 aufgefallen. Mich interessieren die 120€ und der Punkt echt nicht 😂
Die Verjaehrung ist durch die Anhoerung schon unterbrochen. Du hast Mist gebaut, dann stehe auch dazu.
kann man auch nicht ahnen das da nur 100 ist.
Ahnen natuerlich nicht! Man sollte aber die Schilder beachten!
Wie gesagt ich habe kein Schild gesehen und der Wagen auch nicht, der Wagen hat schilder Erkennung mit Adaptivem Tempomat
bei Verstößen gegen die StVO und StVZO) beträgt die Verfolgungsverjährung drei Monate, solange weder Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist. In diesen Fällen verdoppelt sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate.
Also in der Definition steht nichts von Neustart bei Anhörungsbogen. Die suchen ja den schuldig en und haben ihn noch nicht 😂