Gas Anmeldung vergessen / Nachzahlung
Hallo Leute, hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin Mitte 2009 in eine Wohnung gezogen bei der im Mietvertrag stand, dass ich mich selbst bei einem Versorger anmelden muss. Ich habe es leider vergessen und 2013 im September bin ich ausgezogen. Dann habe ich eine Rechnung über 4000€ bekommen. Ich habe das Gas bezogen und verbraucht. Aber es hat sich in der Zeit weder der Versorger noch der Vermieter noch irgendjemand bei mir gemeldet und wollte die Monatlichen Abschläge haben. Was schön sehr verwunderlich ist, da die mit den vorderungen normalerweise sehr schnell sind und dann ja auch das Gas abstellen. Es ist nie derartiges passiert. Komm ich irgendwie um die Zahlung rum? Gibt es eine verjährung? Ich bin bereit einen Teil zu zahlen aber E.on will das,ganze Geld. Würde ich ein mögliches verfahren verlieren? Liebe Grüße
4 Antworten
Nein, um die Zahlung kommst Du nicht herum. Es gibt zwar eine 3-jährige Verjährungsfrist, die beginnt aber erst mit Zustellung der Rechnung. Ein Verfahren würdest Du mit Sicherheit verlieren...
Eine Verjährungsfrist von 3 Jahren beginnt auch ohne Rechnung zum Ende des Kalenderjahres. Es besteht also eine Chance, dass du für die Jahre 2009 und 2010 rechtlich keine Stromkosten zahlen zu müssen.
Jedoch kann in den Verträgen stehen, das erst mit der Schlußrechnung die Verjährungsfrist beginnt. Dann müsstest du evtl. alles zahlen, sofern dies nicht anfechtbar ist.
Du kannst aber Eon schreiben was du willst, die werden alles ignorieren und Mahnungen versenden. Daher bleibt dir nichts anderes übrig als ein Anwalt einzuschalten oder das Geld zu bezahlen/um Ratenzahlung bitten.
Mit einem "Teil" wird sich EON nicht zufrieden geben. Du hast Gas verbraucht und die wollen ihr Geld dafür !!
Biete ihnen angemessene Ratenzahlungen an.....Du wirst nicht umhin kommen, den ganzen Betrag zu bezahlen.....
Aber sie haben mich ja mit Gas versorgt und nie eine Zahlung gefordert. Und die wollen ja schließlich auch ihr Geld und wundern sich das niemand das Gas bezahlt. Dann müssten sie doch spätestens zum Vermieter gehen wenn sie das Geld nicht bekommen. Und wenn da nicht, dann das Gas abstellen. Haben sie aber nicht und damit auch eine teilschuld finde ich.