Garage Ohne Baugenehmigung oder Doch?

6 Antworten

Genehmigung ja oder nein, ist eine Frage des Bundeslandes. Eine Garage über 3 m kannst du vergessen. Selbst eine genehmigungsfreie Garage kann unter bestimmten Umständen genehmigungspflichtig sein. Musste mich auch gerade mit dem Thema beschäftigen, im Endeffekt habe ich einen Architekten engagiert. Bei uns ist nur ein Architekt vorlageberechtigt beim Bauamt. Der kostet dann schon mal knappe 1.500€. Die BG dürfte da eine Kleinigkeit werden. Grundsätzlich kann man ( hier bei uns ! ) ohne BG bauen, sollte man da aber einen Fehler machen, kommt die Abrissforderung.

Die jeweiligen Landesbauordnungen sind Ländersache, daher unterscheiden sich die Regelungen zum Teil.

In der Regel ist eine Garage genehmigungs- bzw. verfahrensfrei, d.h. es muß kein Bauantrag eingereicht und genemigt werden.

Aber natürlich sind sämtliche gültigen Vorschriften zu beachten. Das ist für einen Laien kaum machbar.

Jedenfalls sind die zulässigen Abmessungen einer Garage und die Stellung auf dem Grundstück sehr wohl geregelt.

In Baden-Württemberg z.B. beträgt nach §6 Abs.1 LBO die zulässige Wandhöhe max. 3m bzw. die Fläche max. 25 m². Desweiteren ist die max. Wandlänge entlang einer Grenze auf 9 m begrenzt und entlang aller Grenzen in Summe auf 15 m.

Eine Garage mit 6-7 m Höhe ist ohne die Einhaltung von Abstandsfläche in keinem Bundesland zu verwirklichen. Und das ist gut so.

Es ist egal, ob ein Gebäude baugenehmigungsfrei ist oder nicht, es müssen immer alle Bauvorschriften aus BauGB, BauNVO, LBO, GaVO und Ortsbausatzung eingehalten werden. Kennst Du die alle?????

Weiterhin kommt es darauf an, ob die Garage/Carport in der Grenz- oder Gebäudeabstandsfläche errichtet wird; dann sind Höhen und Längen begrenzt, je nach Bundesland unterschiedlich.

Und schließlich kommt es auch noch auf die Einhaltung der Vorschriften des Privatrechts (BGB und Nachbarrechtsgesetz) an,m sonst gibt es Ärger mit Nachbarn und Mietern.

Frag doch einfach am Montag bei deinem lokalen Bauamt nach, die wissen was speziell auf deinem Grund baubar ist und können dir sagen, was die BG kostet. Da gibts ja noch das Thema Mindestabstand etc., da solltest Du am besten gleich zum Richtigen gehen.

Hallo, Das habe ich doch schon;) Ich muss da es auf den Dorf ist, und keine Öffentlichenstraßen an unseren Hof angrenzen keinen Abstand von Meiner Grenze einhalten. Ich dürfte halt ausen gemessen egal wie 40 quadratmeter und 3m hoch maximal und flachdach ist pflicht. Daneben steht schon eine Garage von mir, dort sollte diese daneben, ich dürfte sie nicht anbinden, sprich es muss ein blatt papier dazwischen passen. Ich habe mit den gedanken gespielt die andere garage weg zu reisen(diese hatte zu ddr zeiten eine BG) Und eine große doppelstock zu bauen. sprich ca 7m hoch und 8m breit und 7m tief. Ich dürfte sie allerding nicht mitten in garten bauen, warum weis ich nicht. Irgendwas wegen grünflächenvorschriften. Ich weis nun nur nicht, ob wie ich vorgehe wenn es so wird. Bei uns gubt es 2 Bauämter, und ich sollte mich da an das Hochbauamt wenden. Sollte in eine Flurkarte mein Vorhaben rein krikseln meinte Sie und denn das Vorhaben erzählen. Muss ich da nicht eine Zeichnung erstellen lassen? Vom Aufwand gesehen, wäre es das einfachste die bg freie zu bauen, da kenne ich alle auflagen und die sind auch nicht schwer. Egal ob grenze oder nicht 40m und 3 m hoch und flachdach, nicht in garten aber auch nicht an gebäude angrenzen sprich blatt papier luft. jmd eine ahnung warum ich die nicht mitten in meinen Garten bauen darf? wir haben eine Art Baunerngehöft. Sprich diese U Form, 2 Häuser Paralell die hinten durch eine Scheune verbunden sind zu einen U in den U und dabeben alles hof ringsrum Garten. Wie ich die bgfreie baue, meinte die Dame wäre egal. Ob Fachwerk, Masiv, egal wäre das. Habe da nur ein Zettel bekomm mit der Schriftlichen Zusage, wo die Bedingungen drauf stehen.

bauteufel  12.05.2013, 21:51

Sich durch diesen Text zu beißen ist wirklich eine Qual. Ich habe fast aufgegeben. Komm doch bitte künftig auf den Punkt.