Fußboden in Mietwohnung kaputt, schlechte Qualität - wer muss bezahlen?

12 Antworten

Es scheint Usus zu sein, dass immer die Qualität des Bodenbelages bemängelt wird, wenn Mieter Schäden verursachen. Fakt ist: Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln. Kratzer im Laminat gehen über die übliche Abnutzung hinaus. Auch Laminat von "schlechter Qualität" kann sehr lange halten und gut aussehen, wenn man es pfleglich behandelt. Fazit: Schäden, die du verursacht hast, musst du auch beseitigen bzw. bezahlen. Natürlich nur den Zeitwert,

Dieser Plastemist (Sondermüll!!) hat eine Lebensdauer von rd. 10 Jahren und wenn der Vermieter hier dann gerichtsfest einen Schaden belegen kann, binde einfach die PH ein, die sich ja jeder Mieter für rd. 60 EUR/Jahr genau für diese Angelegenheiten leistet. Merke: Verjährungsfrist 6 Monate ab Schlüsselrückgabe.

oder ist der Vermieter dafür verantwortlich?

Hat der Vermieter die Kratzer rein gemacht?

Alles was über normale Abnutzung hinaus geht muß bei Mietende der Mieter zahlen bzw. auf seine Kosten in Ordnung bringen.

Hat der Vermieter den Schaden verursacht? Du warst es doch selbst, weil Du mit der (schlechten) Qualität nicht umgehen kannst.

Es haftet immer der Verursacher und beweislastig ist immer der, der gerne Geld hätte.

Wenn die Spuren mehr als gebrauchsüblich sind wirst du den Zeitwert ersetzen müssen.