Darf ich bei Führerscheinentzug in Deutschland, im Ausland fahren?

4 Antworten

Hallo

Hab ein Zweiten

damit hast du dich strafbar gemacht, du hast eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben!

Wer eine Erklärung oder Tatsache gegenüber einer Behörde oder auch einem Gericht mit den Worten „an Eides Statt“ oder einer ähnlichen Formel versichert und dabei wissentlich in Kauf nimmt, dass die bekräftigte Aussage falsch ist, gibt eine falsche Versicherung an Eides Statt ab.

§ 156 StGB

Strafe:

hohe Geldstrafen oder gar eine Freiheitsstrafe

nachzulesen auch hier:

http://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/falsche-versicherung-an-eides-statt-156-stgb/

Da gibt es nur ein Problem....dir fehlt der Nachweis, dass du im Beweis einer Fahrerlaubnis bist. Denn normalerweise dürfte der Schein ja in Verwahrung sein.

Ansonsten ja, theoretisch kann dir Deutschland nicht das Fahren in anderen Ländern verbieten. Es mangelt aber am Nachweis und aus diesem Grund würde ich davon abraten. Die Strafen im Ausland sind z.T. nicht ohne. 

Maalouf 
Fragesteller
 08.12.2015, 19:37

Hab ein zweiten Führerschein, dachte mal hab Ihn verloren aber hatte Ihn noch

Antitroll1234  08.12.2015, 19:41
@Maalouf

Hab ein zweiten Führerschein, dachte mal hab Ihn verloren aber hatte Ihn noch

Den musst Du natürlich abgeben wenn Du ihn wiedergefunden hast.

Dies hast Du doch auch unterschrieben bei der Verlusterklärung und Neuausstellung eines Ersatzdokumentes.

Siraaa  09.12.2015, 08:27
@Antitroll1234
dass du im Beweis einer Fahrerlaubnis bist

statt Beweis muss da natürlich "Besitz" stehen. Meine Finger haben da den Fehlerteufel gespielt :-P

Was ist denn ein Führerschein Entzug ?

Es gibt eine Entziehung der Fahrerlaubnis, dann hast Du keine Fahrerlaubnis mehr und darfst nirgends fahren.

Dann gibt es ein Fahrverbot, dort wird für die Dauer des Fahrverbots der Führerschein bei der Behörde hinterlegt.

Wie bereits in einer anderen Antwort beschrieben fehlt dir dann der Nachweis der Fahrerlaubnis in Form des Führerscheines.

Maalouf 
Fragesteller
 08.12.2015, 20:31

Hab ein Zweiten

Antitroll1234  08.12.2015, 20:33
@Maalouf

Den musst Du wie bereits erwähnt abgeben, Du kannst doch lesen was Du unterschrieben hast bei der damaligen Verlustmeldung.

Sorry, aber dämlicher geht es ja schon nicht mehr.

Knochi1972  08.12.2015, 20:55
@Maalouf

Dein zweiter Führerschein ist ungültig.

Ohne Führerschein kannst du NIRGENDS fahren. Die Legitimation fehlt. Wird im Ausland härter bestraft.