Führerschein wiedererteilung möglich nach 10 jahren ohne mpu?

7 Antworten

Hallo

du kannst einen EU-FS ruhig machen, aber in D fahren darfst du damit nicht solange du die MPU nicht gemacht hast, siehe:

Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

3.denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV28.htm

wenn du den § 28 FeV genauer durchliest kannst du weiter unten einen Verweis auf §20 FeV finden, und darin steht

(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Nummer 9.

ginatilan  27.01.2015, 15:17

auch die EU hat sich mit der MPU auseinandergesetzt, siehe:

EU-Richtlinie 91/439/EWG zur Zuständigkeit für Führerscheinmaßnahmen der Einzelstaaten

"Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFERiLiWohnsitz03.php

und eine MPU ist so eine innerstaatliche Bestimmung

außerdem sind es keine 10 Jahre sondern wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wurde sind es 15 Jahre

sicher nicht. du brauchst die mpu um ihn neu machen zu dürfen. egal von wo aus du ihn beantragen willst.

Von einem Führerschein, welchen man im Ausland erwirbt, würde ich dringend abraten. Da dir der Führerschein entzogen wurde, ist das in der Zentralkartei vermerkt. Ohne MPU kannst du keine neue Fahrerlaubnis bekommen. Im Internet findet man einige Angebote,wie man nur mit Geld einen Führerschein bekommen kann. Z. B. aus England, Tschechien, Polen. Da muss man nicht mal hinfahren und keine Prüfung machen. Diese Führerscheine kann man eben kaufen. Allerdings haben die in Deutschland keine Gültigkeit und man macht sich strafbar. Also, nur Mut und ab zur MPU. Es gibt Vorbereitungskurse für die MPU die du besuchen solltest, damit du weisst, auf was du achten musst. Ist freilich alles Geldmacherei, aber wenn du wieder mit dem Auto am Strassenverkehr teilnehmen wilsst, musst du die MPU machen.

Hallo.

Nein, das dauert in der Regel bis zu 17 Jahren, aber ggf. einfach bei der Führerscheinstelle nachfragen .Verzichtserklärung ?? danach 15 Jahre .

Bley 1914

Mit Gruß

Nach 10 Jahren müssen sie die Erlaubnis erteilen, ohne weitere Auflagen. Es sei denn, Du bist in der Zeit mit Btm auffällig gewesen.Muss nicht im Straßenverkehr sein.

Ontario  27.01.2015, 13:12

Woher hast du diese Information, dass man nach 10 Jahren ohne MPU die Fahrerlaubnis auf Antrag wieder bekommt ?

Rockuser  27.01.2015, 13:16
@Ontario

Die bekommst Du nicht wider. Du kannst dann aber ungehindert eine neue machen.

stinkertum  27.01.2015, 13:27

15 Jahre.

ginatilan  27.01.2015, 15:18
Nach 10 Jahren müssen sie die Erlaubnis erteilen, ohne weitere Auflagen.

du hast die Anlaufhemmung von 5 Jahren vergessen

(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html