Fristlose Mietkündigung wegen extremer Lärmbelästigung.

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kein Grund für fristlose Kündigung. Gerade in einem hellhörigen Haus hat man ein Anrecht darauf, dass besonders rücksichtsvoll mit Geräuschen umgegangen wird. WoW bis 3 Uhr nachts darf nicht sein. Jedenfalls nicht, wenn mit Geräuschentwicklung verbunden. Dein Nachbar muss ruhig sein und das musst Du erst einmal versuchen durch zu setzen. Lärmprotokoll etc. Erst wenn alles nichts hilft, hast Du ggf. eine Chance auf fristlose Kündigung. Da muss aber ein guter RA helfen.

Glaub eher nicht, da ja keine Lärmbelästigung vorliegt.

Zimmerlautstärke ist es ja auch.

Such dir nen Nachmierter, was jedoch schon sehr asselig währe wenn du jemanden das verschweigst.

Ansonnsten kann man da glaub ich nicht viel machen.

Du wirst erst mehrere Beschwerden beim Vermieter einreichen und zusätzlich ein Lärmprotokoll anfertigen und Zeugen vorzeigen müssen. Dann hat er die Möglichkeit etwas zu ändern. Sollte sich trotzdem nichts ändern, hast du erstmal ein anrecht auf Mietminderung (bei Lärmbelästigung). Allerdings glaube ich nicht, das du so schnell ohne einen Gutachter oder einen Anwalt fristlos kündigen können wirst. Aber vielleicht kannst du ja mit dem Vermieter einen Kompromiss schließen können, indem du ihm einen Nachmieter stellst, wenn du vor dem Oktober ausziehst.

http://www.gutefrage.net/frage/mietvertrag-fristlos-kuendigen-wegen-laerm-

Ohne vorherige Abmahnung sicher nicht...