Fristlose Kündigung wegen Beitragserhöhung (Fitnessstudio)?
Mein Fitnessstudio hat die Beiträge um 5€/Monat erhöht, obwohl in meinem 2 Jahresvertrag eine feste monatliche Summe angegeben ist. Auch in den AGB steht nichts möglichen Beitragserhöhungen. Als ich daraufhin eine fristlose Kündigung an das Fitnessstudio verschickte, mit der Begründung, dass eine einseitige Vertragsänderung vorliegt, ohne meine Zustimmung, schrieb das Fitnessstudio folgendes zurück: "wir haben am 25.6.15 ihr Schreiben bezüglich einer fristlosen Kündigung erhalten. Da wir immer versuchen unsere Leistung stetig zu verbessern und aufgrund von gestiegenen Energie- und Personalkosten in den letzten fünf Jahren, sah sich Fair Fitness dazu gezwungen die Preise etwas anzuheben. Alle unsere Mitglieder wurden am 26.2 per Überweisung von 1 Cent über die neuen Mitgliedsbeiträge informiert. Diesen Weg, mussten wir wählen um jedes Mitglied zur gleichen Zeit zu Informieren. Ab dem Zeitpunkt der Überweisung hatten die Mitglieder vier Wochen Zeit den neuen Preisen zu Widersprechen. Da sie diese Frist verstreichen lassen haben, muss ich ihnen mitteilen, dass wir ihre Fristlose Kündigung nicht akzeptieren."
Da ich wenige Transaktionen auf meinem Konto habe, bekomme ich meine Kontoauszüge erst alle 3-6 Monate. Ich wusste also nichts von der Beitragserhöhung bis zum heutigen Zeitpunkt.
Ist meine Kündigung wegen Vertragsbruch gültig bzw. ist eine solche Meldung per Kontoauszug überhaupt rechtlich in Ordnung?
6 Antworten
Grundsätzlich muß in den AGB etwas zu Beitragserhöhungen stehen. Wenn das nicht der Fall ist, ist fraglich, ob die AGB überhaupt rechtlich Bestand haben. Eine Überweisung von 1 Cent, um neue Beitragshöhen anzukündigen, ist ein sehr schlechter Witz, zumal eine Überweisung auch nicht dazu dient, Texte wie "Sie haben 4 Wochen Zeit, der Erhöhung zu widersprechen" zu verbreiten. Ich halte das vorliegende Verfahren für nicht üblich und für nicht legal; deshalb würde ich sofort die Abbuchungen stoppen oder die Einzugsermächtigung rückgängig machen und keine weiteren Beiträge zahlen. Da dieses Vorgehen so dermaßen unüblich ist, würde ich die Verbraucherzentrale informieren, evtl. Dich auch dort beraten lassen. Ich würde es sogar auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, da ich davon ausgehe, Recht zu bekommen oder zumindest dieses Verfahren öffentlich zu machen und zu verbieten. Ich finde dieses Vorgehen von Fair Fitness gelinde gesagt eine Frechheit, die nichts mit fair zu tun hat.
Das Problem ist, dass Ich kann meine Kontoauszüge nicht alle 4 Wochen kontrollieren kann, da mir diese von der Bank zugeschickt werden und ich keine Kontoauszüge am Automaten bekomme, da meine Karte für diese Funktion nicht freigeschaltet ist. So bin ich ja quasi schutzlos gegen willkürliche Beitragserhöhungen, da ich diese nicht rechtzeitig mitbekomme.
Das ist ein unhaltbarer Zustand und auch kein Argument. Du mußt die Möglichkeit haben, und Du hast sogar auch die Pflicht dazu, Deine Auszüge regelmässig zu kontrollieren und nicht erst alle 5-8 Wochen. Sprich mit Deiner Bank und lass die Funktion einrichten. Du wirst nirgendwo Recht bekommen, wenn Du behauptest, Deine Auszüge nicht regelmässig kontrollieren zu können. Es liegt in Deiner Verantwortung, und nur in Deiner, dies zu ändern.
Wer definiert "regelmäßig". Das Fitnessstudio kann doch nicht davon ausgehen, dass ich diese Mitteilung rechtzeitig erhalte, sodass ich innerhalb der Frist kündigen kann. Versicherungen ist es laut Gerichtsurteil ja auch untersagt Beitragserhöhungen per Überweisung anzukündigen.
Zum Verhalten des Fitnessstudios habe ich mich schon ausführlich geäußert. Bei Versicherungen wäre es das gleiche. Und genau deshalb machen es Versicherungen ja auch nicht so. Die Definition "regelmässig" richtet sich nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und nach der üblichen, landläufigen Praxis bzw. dem allgemeinen Verständnis. Bei Kontoauszügen gehen die Gerichte von mindestens 1x im Monat aus, und genau das machen auch die meisten Menschen (meist sogar noch viel häufiger, 1x/Woche oder sogar täglich), schon allein zu ihrer eigenen Sicherheit und nicht deshalb, weil Gerichte es so definieren.
Dir ist schon klar, dass man gar keine AGB haben muss, oder? Insofern muss natürlich auch in den AGB nichts zu einer Beitragserhöhung stehen.
Alle unsere Mitglieder wurden am 26.2 per Überweisung von 1 Cent über die neuen Mitgliedsbeiträge informiert.
und genau hier hättest du das Recht der Ausserordentlichen Kündigung auszusprechen. Per Überweisung kann es nicht sein, es muss schriftlich per Brief erfolgen.
Ab dem Zeitpunkt der Überweisung hatten die Mitglieder vier Wochen Zeit den neuen Preisen zu Widersprechen
wohl eher Benachrichtigung. Du hast den Brief nicht beachtet und kannst nur noch mit den normalen Fristen kündigen.
Bei einer einseitigen Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das muss dir mit dem Erhöhungsschreiben auch mitgeteilt werden.
Normalerweise wird eine solche Erhöhung auch erst am Anfang deines neuen Mitgliedsjahres wirksam.
Wenn du allerdings der Erhöhung durch die Zahlung bereits zugestimmt hast, wirst du nicht aus dem Vertrag heraus kommen.
Du bist auch von deiner Bank her verpflichtet, deine Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren.
Die Erhöhung erfolgte ca. 9 Monate nach Vertragsbeginn (Laufzeit: 24 Monate). Das Problem ist das ich meine Kontoauszüge von der Bank nur halbjährlich bekomme. Ich hätte der Beitragserhöhung niemals zugestimmt, hätte ich davon rechtzeitig erfahren, z.B. durch ein schriftliches schreiben. Mir kommt es so vor als wäre es eine Taktik des Fitnessstudios die Beiträgserhöhung per Kontaktabzug anzukündigen, da es, wie in meinem Fall, schnell dazu kommen kann, dass die Frist verstreicht, weil man seine Kontoauszüge nicht rechtzeitig bekommen hat. Darf man solche Erhöhungen überhaupt per Kontoauszug ankündigen?
@DerHans wie sieht es aus wenn in den AGB bzw Vertrag nicht erwähnt wurde dass Beitragserhöhungen ausschließlich durch Kontoauszug mitgeteilt werden, ich sehe da eher den Versuch solche Erhöhungen klammheimlich durchzuführen so dass keiner von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann
Unwirksame Klausel gemäß §§ 305c, 307 BGB. So ein Unsinn, wenn er in den AGB steht, wird nicht wirksamer Vertragsbestandteil.
Eine einseitige Preiserhöhung ohne vertragliche Vereinbarung rechtfertigt ganz klar ein Sonderkündigungsrecht.
Da kann der Muckibudenbesitzer jetzt seine Hanteln drücken und dabei auf die Bank p...psen, wie er will: es ist so, auch wenn es ihm nicht passt.
wie gesagt in den AGB steht nichts, es wurde anscheinend nur auf einem Kontoauszug angekündigt und abgebucht. Ich dachte man muss einer Erhöhung zustimmen und Schweigen gilt bei Privatleuten doch weder als Zustimmung noch als Ablehnung. Deswegen hab ich nach § 314 BGB fristlos gekündigt.
Richtig. Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet keine konkludente Zustimmung. Und Vertragsänderungen wichtiger Hauptleistungspflichten (Kosten etc.) bedürfen der beiderseitigen Zustimmung beider Vertragsparteien.
Falls vom Konto abgebucht wird: rückbuchen lassen. Mahnungen ignorieren, gilt auch für Inkassoquark oder böse Anwaltsbriefe.
Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht): Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht einreichen.
Ich halte das für sehr fragwürdig per Kontoauszug. Im Endeffekt wird es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen vermutlich, ich würde die Zahlung einstellen und der Dinge harren. Vermutlich widr das Studio nichts machen. Falls doch, musst du aber ggf bereit sein einen Schritt weiter zu gehen.
sprich dich mit mehreren Mitgliedern ab denen es genau so ergangen ist und macht gegen den Betreiber eine Sammelklage. Dann wird er reagieren!
Nachtrag: es ist allerdings auch richtig, dass, wenn Du bereits den erhöhten Beitrag gezahlt hast, Du damit Dein Einverständnis erteilt hast. Insofern hast Du durchaus eine "Mitschuld", da Du es versäumt hast, regelmässig Deine Kontoauszüge zu prüfen, was im übrigen auch bei wenigen Kontobewegungen regelmässig gemacht werden sollte und nicht nur 1x in 3 Monaten. Dennoch: dieses Verfahrung gehört auf den Prüfstand, und ich bezweifle, dass es vor Gericht durchgewinkt wird.