Friseur Salon eröffnen ohne Meister?

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Hallo Sternchen,

in der Regel benötigst du einen "Meister", wenn du dich mit deinem eigenen Geschäft selbständig machen willst. Allerdings ist es egal, ob du selber den Meiserbrief besitzt oder ob Du einen Meister einstellt.

Aus meiner Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die HWK´s aber auch Sondergenehmigungen erteilen können,: Ausnahmen sind möglich, wenn Sie:

  • aufgrund Ihrer Erfahrung als Friseur eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) bei der Handwerkskammer erhalten, oder
  • sich aufgrund Ihres speziellen Friseur-Konzeptes eine Ausnahmebewilligung (§8 HwO) bei der Handwerkskammer einholen
  • oder aber wenn Sie einen Meister als Betriebsleiter einstellen.

Die Bedingungen für eine Ausübungsberechtigung (§7 HwO) sind:

  • eine bestandene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk
  • mindestens für sechs Jahre Arbeit als Friseur
  • davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung (Nachweis über Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibung)
  • Besitz der erforderlichen Kenntnisse in betriebswirtschaftlicher, kaufmännischer und rechtlicher Hinsicht

etc.

Mein Tipp: Bevor du den Schritt in die Selbständgkeit gehst lasse dich von einem Gründungs- bzw. Unternehmensberater beraten. Dies solltest Du tun, bevor Du mit der HWK sprichst, weil diese nur ungerne Sondergenehmigungen erteilen!

Sollten weitere Fragen aufgekommen sein... schieß los;)

Sternchen309 
Fragesteller
 26.02.2015, 15:58

Danke das war sehr hilfreich. Werde den Rat mit dem Unternehmensberater annehmen

Ich würde mich mal bei der zuständigen Handwerkskammer informieren. Meine Tante hat einen Salon eröffnet, Bedingung war, dass sie einen Meister angestellt hatte. Weiss allerdings nicht ob das immer noch so ist.

Ich geh eigentlich davon aus, dass du heute nur noch Meisterin sein musst, wenn du jemanden ausbilden möchtest, was bei dir ja aber nicht der fall ist. Die Handelskammer wird es dir sagen bzw eventuell auch das gewerbeamt

nein.. es sei denn, du stellst einen meister ein....