Freundin bestellt auf meinen Namen, jetzt steht Inkasso bei mir vor der Tür, was tun?

8 Antworten

Es liest sich, als wären Sie für den Dienstleister der Vertragspartner (Rechnung auf Ihren Namen).

Da Sie die Ware nicht zurückgeben können, bleibt nur, den Dienstleister zu bezahlen. Ggf. könnten Sie mit diesem sprechen und um eine Stundung bitten.

Das andere sind zivilrechtliche Ansprüche gegen ihre „Freundin“. Diese sollten Sie höflich dazu auffordern, Ihnen das Geld für diese Waren zu erstatten. Wenn Sie das nicht tut, anwaltlich beraten und weitere Schritte ergreifen lassen.

Das Inkassobüro ist gut darin, seine Forderungen einzutreiben und hat einen langen Atem. Du kannst dir überlegen, ob du jetzt wenig oder in Zukunft immer mehr bezahlen möchtest. Ob deine Freundin nicht ans Telefon geht oder wer bestellt hat, interessiert die nicht. Tatsache ist, dass auf deinen Namen eine rechtsverbindliche Bestellung ausgeführt wurde und du sie anscheinend auch angenommen hast. Ich würde mich an einen Anwalt wenden, der genau sagen kann, wie du das mit deiner Freundin klären kannst. Aus dem Vertrag aussteigen wirst du vermutlich nicht können. Aber deine Freundin wird man vermutlich schon mit juristischen Mitteln dazu bringen können, dir das Geld zu überweisen.

Wenn die Rechnung auf deinem Namen war, ist es natürlich klar, das du für die Firma der Besteller bist. Du warst ja auch einverstanden damit, natürlich bis auf den Punkt, das sie nicht bezahlt.

Das ist das Problem bei Gefälligkeiten. Was du machen solltest, ist, die Rechnung zu bezahlen. Anschließend solltest du die "Freundin" mitteilen, das sie nun Schulden bei dir hat und ihr eine Frist zur Zahlung setzen und ggf. mit Anzeige bei der Polizei drohen.

Wenn das nicht Fruchtet, musst du Straf- und Zivilrechtlich gegen die Dame vorgehen.

Nachtrag: Warst du überhaupt damit einverstanden, das sie auf deinen Namen bestellt? Hast du ihr das Paket ausgehändigt?

Deine Freundin hat das Paket sicherlich nicht nur an dich liefern lassen, sondern auf deinem Namen bestellt. Sonst würde wohl kaum das Geld von dir eingetrieben werden.

Wenn du davon gewusst hast, dass deine Freundin das macht und nichts dagegen unternommen hast, dann ist das eine Duldungsvollmacht, die du ihr gegeben hast.

Dann darf das Geld auch rechtmäßig von dir eingetrieben werden und du musst selbst das Geld von deiner Freundin zurückfordern.

Hansser  02.02.2018, 11:18

edit: Außerdem hast du ja das Paket angenommen. Spätestens nach dem Öffnen und wenn du merkst, dass du das gar nicht bestellt hast, hättest du es zurücksenden müssen oder dich an den Händller wenden.

Dadurch, dass es du es behalten hast ist spätestens dann der Vertrag mit dir selbst zustande gekommen.

Eine Freundin von mir hat sich ein Paket bestellt und es an mich liefern lassen, weil sie nie zu Hause ist.

Was heißt das nun genau? Ist die Rechnungsadresse die selbe wie die Lieferadresse? Wenn ja dann hat sie auf deine Namen bestellt und du bist vor der Firma jetzt der Verantwortliche.

Ich kann und werde die Rechnung meiner Freundin auch nicht zahlen, weil ich das Geld nicht habe.

Spätestens der Gerichtsvollzieher wird dir diese Entscheidung am Ende abnehmen. Leider wird sich bis dahin die Rechnung deutlich erhöht haben.