Freund mit Motorrad fahren lassen und dabei erwischt worden?

4 Antworten

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schauen wir mal in die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 12 (zu § 34)

Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a STVG)

 A. Schwerwiegende Zuwiderhandlungen

1. Straftaten, soweit sie nicht bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben

1.1 Straftaten nach dem Strafgesetzbuch

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)

Fahrlässige Tötung (§ 222) *)

Fahrlässige Körperverletzung (§ 229) *)

Nötigung (§ 240)

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)

Trunkenheit im Verkehr (§ 316)

Vollrausch (§ 323a)

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)

1.2 Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfährzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)

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sofern Du auch der Halter Deines Leichtkraftrades bist, ist Dir der o.g. Tatvorwurf zu machen.

Denn §21 StVG sagt:

§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.-------------------------------------------------------------------------------------------

Sofern Du nicht der Halter bist, kann man Dir nichts vorwerfen.

Ansonsten trifft Dich die Regelung bei einem A-Verstoß:

Als Straftatbestand käme eine Geldstrafe bzw bei Jugendlichen ohne Einkommen Sozialstunden in Betracht.

Wie TransalpTom schon gesagt hat, wird dafür die FeV herangezogen. 

Allerdings sind die erwähnten Freiheitsstrafen bei euch garantiert nicht anzuwenden, denn so wie sich das anhört war es für euch beide das erste Mal dass ihr erwischt wurdet und zweitens habt ihr dabei niemanden gefährdet, belästigt oder genötigt. 

Für dich wird es Konsequenzen auf die Probezeit haben. Der A Verstoß bedeutet für dich, dass du eine Nachschulung absolvieren musst, außerdem wird deine Probezeit auf 4 Jahre verlängert. 


Für deinen Kollegen könnte es unter Umständen eine Geldbuße oder Sozialstunden geben, wenn er ohne Fahrerlaubnis gefahren ist. 

tja Pech gehabt:

"ich bin noch in der Probezeit"--> Probezeit beendet, Probe nicht  bestanden; Führerschein wird eingezogen, mindestens ein halbes Jahr (subjektive Schätzung)

+ Geldstrafe

KittyCat2909  02.09.2015, 23:19

Und der Freund bekommt Sperre.

Franticek  02.09.2015, 23:36
@KittyCat2909

Sowohl die Antwort als auch der Kommentar dazu sind völliger Unsinn. Es gibt zwar eine Strafe, aber hier verbreitet jemand irgendwelche Stammtischparolen.

gerolsteiner06  02.09.2015, 23:45
@Franticek

Quatsch, was hat das mit Stammtisch zu tun ?

1/2 Jahr Fühererscheinsperre habe ich selbst erlebt im Freundeskreis in einem vergleichbaren Fall - Nachts auf einem befestigten Feldweg mal paar 100 Meter gefahren, und an der Einmündung auf die Landstraße stand da schon der Streifenwagen und wartete ...

drhouse1992  03.09.2015, 04:49

In der Tat ist das Stammtisch Schwachsinn. 
Man bekommt den Führerschein in der Probezeit nicht ohne weiteres entzogen. Auch für dieses Vergehen nicht. Hierfür wird er eine Nachschulung bekommen und nur wenn er an dieser nicht teilnimmt, dann entzieht man ihm die Fahrerlaubnis. 
Und sein Freund wird deswegen auch keine Führerscheinsperre bekommen, wenn er das erste mal erwischt wurde. Sowas bekommen die ach so coolen Scootertuning Kiddies, wenn sich sich 5 mal im Jahr mit frisierten Mofas erwischen lassen und nicht schlau draus werden. 
Also bitte mal ein bisschen recherchieren, es gilt hier das was im Gesetz steht und nicht das, was deiner Meinung nach richtig ist. 

Nun steht es fest ich habe keine Strafe bekommen! 

Alle die gemeint haben das mein Füherschein eingezogen wird ihr hab überhaupt keine Ahnung! 

Nachdem wir erwischt wurden und alles den Zivilpolizisten hatten kam nach ca 2 Wochen ein Brief das ich zu Polizeiwache muss und eine Aussage machen sollte. Der Bericht ging von da aus an die Staatsanwaltschaft wiederum 3 Wochen später bekam ich noch ein Brief indem drin stand das ich zu einem Gespräch eingeladen wurde. Indem Gespräch ging es um die Konsequenzen die folgen können Sozialstunden oder eine Geldstrafe in meinem Fall hat die nette Dame von beidem abgesehen da sie mir nochmal ein Auge zugedrückt hat.Das heißt eine Verwarnung also wenn nochmal irgendein Delikt vorkommt bekomme ich ohne Ausnahme die volle Strafe. 

Wenn man in der Probezeit mal ein Fehler macht heißt das nicht direkt eine Probezeitverlängerung und eine Nachschulung. Mit etwas Glück kommt man mit einer Geldstrafe oder Sozialstunden davon oder in meinem Fall mit ganz viel Glück nur eine Verwahrung.

Trotzdem vielen dank an die Antworten