Freund in JVA UHAFT Besuchen wenn ja wie und darf ich es?

3 Antworten

Erkundige Dich direkt bei der JVA, wie das mit Besucheranmeldungen ist. Besuche müssen vorher angemeldet und genehmigt werden und sind zeitlich begrenzt. Wir wissen ja auch nicht, wie alt Du bist. Ggf. hast Du, wenn Du zu jung bist, ohnehin kein Besuchsrecht.

Grundsätzlich sind Besuche in der U-Haft möglich. Dafür müßtest Du bei dem Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat, eine Besuchserlaubnis beantragen. An wen Du Dich genau wenden mußt, wird Dir die JVA sagen können.

Der Besuch muss beantragt werden. Da U-Haft, entscheidet ein Staatsanwalt, da ja die theoretische Gefahr bestände das ein Mittäter versucht sich abzustimmen.

Frage seinen Anwalt, der regelt diese Besuchserlaubnisse.