Freund hat Schloss zur gemeinsamen Wohnung ausgetauscht. Darf er?

3 Antworten

Mit dem Mietvertrag erwirbt man beim Vermieter ein Nutzungsrecht. Stehen also beide im Mietvertrag haben ..

  1. beide das Nutzungs- also auch Zugangsrecht (insofern nicht polizeilich, bzw. gerichtlich zwischenzeitlich was anderes bestimmt wurde)

  2. aber auch beide die Pflicht zur Mietzahlung. Das wiederum kann dazu führen, wenn der Freund die Miete nicht mehr zahlen sollte, dass dann der Vermieter das Geld bei Deiner Schwester einforden wird ( zu Recht)

Wenn die Schlösser ausgetauscht wurden und Deine Schwester in der Wohnung gemeldet ist, kann sie die Wohnung jederzeit, auch in Abwesenheit ihres Ex, durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen, was aber auch Geld kostet. Sie darf , solange sie im Mietvertrag steht, jederzeit die Wohnung betreten und kann auch nicht gezwungen werden, dieses ausschließlich allein zu machen (kann also auch Begleitung mit in die Wohnung nehmen). Der Freund hat nicht mehr zu sagen als sie selbst.

Allerdings wird es schwer, alle Rechte ohne Hilfe durchzusetzen. Zur Not tatsächlich bei Verweigerung des Zutritts die Polizei fragen, ob sie hier Hilfe leisten kann (wenn z.B. die Gefahr der Bedrohung oder noch schlimmer besteht). Ansonsten hilft i.d. R. nur ein Anwalt.

Polizei anrufen und um Hilfe beim Zugang der Wohnung bitten

Der Freund macht sich strafbar

Das einfachste ist immer die Polizei, wenn es nach Gesprächen ned geklappt hat. Abschrecken reicht meist aus.