Freund hat einen Brief vom Gericht bekommen , er versteht aber nicht was dort drinne steht.

9 Antworten

dass es eine strafrechtliche Untersuchung aufgrund einer Anzeige wegen Stalking gegeben hat, dieses aber eingestellt wurde.

Der Antragstellerin wurde mitgeteilt, dass sie jedoch im Zivilrechtlichen Werg ruhig klagen kann.

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/376stpo.html

Reservist  09.11.2011, 11:32

Jup, hast RECHT. Meins war falsch.

Powerbass 
Fragesteller
 09.11.2011, 11:33
@Reservist

Aber wenn es schon Privat keinen Erfolg hat , wieso sollte es Zivil besser sein ?

Versteh den Sinn nicht.

fuchsi1970  09.11.2011, 11:38
@Powerbass

Privat und Zivil ist mehr oder weniger eh das gleiche.

es gibt das Zivilkrecht und Strafrecht.

Im Zivilrecht ist eine Privatperson (kann auch eine jur. Person sein) der Kläger, im Strafrecht immer der Staat (Staatsanwalt)

Wenn der Staat von einem strafrechtlich relevanten Tatbestand Kenntniss erlangt, muss er dieser nachgehen, und Anklage erheben.

Das hat jetzt aber nichts mit der ursprünglichen ANZEIGE durch die Privatperson zu tun.

fuchsi1970  09.11.2011, 11:51
@Reservist

Jetzt habe ich mich da ein wenig eingelesen. Mein stimmt auch nicht.

Das dürfte ein Unikum im deutschen recht sein, dass hierbei tatsächlich eine Privatperson in einem Strafrechtlichen Prozess als Kläger auftreten kann. Das kenne ich aus dem österr. recht nicht.

d.h. das ist tatsächlich KEIN zivilrechtlicher Vorgang (z.B.: in Form einer Unterlassungsklage)

Aber ich denke, wenn die Staatsanwaltschaft abwinckt, wird dieser Weg wohl kaum erfgolgsbeschieden sein. Wobei das Kostenrisiko ja auch beim Kläger (also in dem fall beid er Privatperson) bleibt.

Rasputin6969  11.04.2012, 07:07
@Powerbass

Zivilrechtlich geht es um Schadensersatz, Schmerzensgeld und um : Unterlassung !

die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr. Da kommt nichts mehr. Die Klägerin könnte Zivilrechtlich gegen ihn vor gehen ( was teuer wäre ). Am besten abwarten ob da nochmal was von ihrem Rechtsanwalt kommt. Es kommt oft vor dass die Staasanwaltschaft nicht mehr ermittelt und es im Zivilrecht weiter geht. Man kann das vorher nie sagen was kommt. Also einfach mal abwarten, mehr geht momentan leider nicht.

die staatsanwaltschaft hat keine weitere intresse weiter zu ermitteln, denn die klägerin strebt eine privatklage an, wo du jetzt post von ihren anwalt bekommst, such dir dann man schon selbst ein aus

Von der Staatsanwaltschaft ist das Verfahren eingestellt. Die Anzeigestatterin kann ihn jetzt nur vor dem Zivilgericht (Amtsgericht) auf Schadensersatz verklagen. Er kann aber auch einfach seine Belästigungen einstellen, dann hat die liebe Seele Ruhe.

Das die Staatsanwaltschaft die Sache nicht weiter verfolgt, aber der Anzeigenerstatter nun selbst, an Stelle der Staatsanwaltschaft gegen den Freund weiter vorgehen könnte.

Aber das bedeutet, das der Anzeigenerstatter das Verfahren selbst führen müßte, was in den meisten Fällen nicht der Fall ist, da hier Kosten entstehen etc.

Also je nach Charakter des Anzeigenerstatter ist die Sache wohl für den Freund erledigt.

Denn ohne die Einstellung hatte der Staat das Verfahren geführt, aber das lehnt der Staatsanwalt ab. Hat keine Lust dafür.

wallahalla  09.11.2011, 11:36

"je nach Charakter... ist der Fall erledigt" stimmt nicht. der satz ist in sich unlogisch.

spaceflug  09.11.2011, 11:41
@wallahalla

Dann will ich dir die Logik erklären:

die meisten Menschen sind feige, da ist es leicht schnell mal ne Anzeige zu schreiben und sich zurück zu lehnen.

Wenn es aber nun heißt, ne ne, mach mal selbst, dann schrecken die meisten zurück. Denn dann stehen sie in der Schußlinie.

Darum ist der Charakter des Anzeigenerstatter das ausschlaggebende und zu 99% der Fälle nehmen diese Leute kein Geld in die Hand um die Sache nun selbst weiter zu verfolgen.

Hast es jetzt kapiert?

Im übrigen ist dein Kommentar sinnlos, den ob es sich einer leisten kann ist vollkommen egal, es gibt sowas wie Prozeßkostenhilfe. Es ist entscheidend ob er es unbedingt will und für die Kostenübernahmen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.

Ganz ohne wird die Sache nicht sein, sonst hätte der Staatsanwalt nach etwas anderem eingestellt.