Fremdes Grundstück (Garageneinfahrt) befahren, Strafbar?

2 Antworten

Also das ist höchstens sachbeschädigung welche unabsichtlich entstanden ist. Das bedeutet es zahlt deine haftpflichtversicherung. Wenn du keine hast, du selbst.

Ein fremdes grundstück darf kurzzeitig zum beispiel zum u drehen schon befahren werden. Nur wenn du etwas beschädigst, solltest halt nicht einfach wegfahren.

Bestie10  06.04.2016, 00:27

seit wann darf ein fremdes Grundstück befahren werden

nur weil es gemacht wird ist es noch lange nicht gestattet

siehe

§ 903
Befugnisse des Eigentümers

Wohl eher Sachbeschädigung...