Fremdenlegion Werbung verboten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Strafgesetzbuch (StGB) § 109h Anwerben für fremden Wehrdienst

(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__109h.html

Wird wohl. Die Seite ist vertrauenswürdig.

Hast du schon mal ein Werbebüro der Fremdenlegion in Deutschland gesehen, ich nicht!

Da musst du nach Straßburg, Paris, oder Marseille!