Freistellungsauftrag zu hoch - Rückwirkendes Ändern möglich?
Hallo,
als vorausschauende Person habe ich im Dezember bei den Banken die Freistellungsaufträge für 2014 eingereicht. Eine Bank hat jedoch geschlafen und angenommen, der Antrag soll für 2013 gelten. So habe ich nun für 2013 128,00 EUR zu viel an Freistellung beantragt, wobei davon 33,76 EUR beansprucht wurden. Die Bank sagt, dass sie es nicht mehr rückgängig machen können. Ich solle es jedoch bei den anderen Banken versuchen und dort die Freistellungaufträge für 2013 rückwirkend ändern. Aber geht das denn überhaupt? So wie ich das gefunden habe, kann man für zurückliegende Jahre da nichts mehr machen. Oder doch? Wenn ja, muss ich da bei den anderen Banken die Freistellungsaufträge um 128 EUR oder um 34 EUR reduzieren?
Wenn eine Änderung nicht möglich ist und deshalb das Finanzamt Späne machen sollte, kann man da mögliche Konsequenzen auf die Bank abwelzen, die Mist gebaut hat?
3 Antworten
Es gibt durchaus Banken die das können und in solchen Fällen auch machen.
Wenn Du allerdings in der Summe der Freistellungsaufträge (also die in dem Beispiel die 128 Euro) über dem maximal Freibetrag liegst ist das noch kein Problem. Entscheidend ist der tatsächlich verbrauchte Betrag (die 33,76), dieser wird nämlich dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und die gesamten verbrauchten Beträge dürfen nicht über dem Freibetrag liegen.
Siehe: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontrollverfahren_FSA/fsa_kv_node.html
Trotzdem würde ich mich nochmal schriftlich bei der Bank beschweren. Kann ja auch nicht sein, dass die einen Fehler machen und dann anschließend nur dei Achseln zucken und Dich die Steuererklärung machen lassen (also die Anlage KAP, die Du ausfüllen musst, wenn die Summe der verbrauchten Beträge über dem Freibetrag liegt.)
Wenn du keinen Solidaritätszuschlag gezahlt hast, dann ist es ja auch nicht so schlimm... Du hast ja bei der einen Bank quasi "zu viel" gestellt, d.h. du hast insgesamt über deine 801/1602€ hinaus deine Zinsen freigestellt.
das ist nicht weiter tragisch, solange auch deine GESAMTEN Zinsen/Erträge aus Dividenden usw. nicht über 801/1602€ hinaus gingen.
Ansonsten geht immer der Weg EinkStErkl und Anlage Kap -> da gibst du dann alles an.
Rückwirkend kann keine Bank was ändern, zu mindestens nicht für vergangene Jahre.
Nein, die Bank kann das nicht mehr ändern.
Für dich aber ganz einfach. Bei deiner Einkommensteuererklärung gibst du die Anlage Kap mit ab. Damit ist alles geklärt.