Freiheitsberaubung durch Fahrscheinkontrolleure?

12 Antworten

Hier mal ein sinnvoller Tipp für's nächste Mal:

Rechtzeitig aufstehen, das Ticket herausholen (und erzähl mir nicht, du würdest nicht mitbekommen, dass im Zug kontrolliert wird) und damit in Richtung Tür laufen. Wenn du am Kontrolleur vorbeikommst zeigst du das Ticket und kannst in Ruhe aussteigen.

Warum diese Aufregung? Was hat dich daran gehindert, einfach schnell das Ticket vorzuzeigen? Wenn man dabei in der Tür stehen bleibt, kann die Bahn auch nicht abfahren. Meist sorgt dann auch schon einer der Kontrolleure dafür, dass die Tür offen bleibt, damit keiner unfreiwillig weiter fahren muss.

Ich fahre übrigens fast täglich mit der Rheinbahn, aber das jemand wegen einer Fahrscheinkontrolle seine Haltestelle verpasst hätte, habe ich noch nicht erlebt.

tommy40629 
Fragesteller
 23.11.2015, 08:10

Ich habe auch noch nicht erlebt, dass man die Wahl hat, Ticket draußen zeigen und 60€ bezahlen oder in der Bahn bleiben und 30 Minuten später nach Hause kommen. 

Sorry, aber bei so einer Entscheidung ist bei mir echt vorbei.

Rolf42  23.11.2015, 08:38
@tommy40629

Es gab nicht nur diese zwei Alternativen.

ParagrafenChef  23.11.2015, 22:43
@tommy40629

Und 30 Minuten später nach Hause kommen.

Sind die einzelnen Haltestellen 10 Km voneinander entfernt oder was ist nicht in Ordnung?!  :o

Montags morgens schon so drauf... Wäre ich auch mal gerne...

Und selbst wenn bei der Diskussion hättest denen das Ticket zeigte können. Das wäre schneller gewesen als zu diskutieren.

Gehen wir aufgrund deiner Schilderung davon aus, dass dir wegen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Fahrgeld die Freiheit entzogen wurde. Ob du die Fahrtkarte aus Widerspruchsgeist nicht vorgezeigt hast, ist für die Kontrolleure letztlich zweitrangig. Sie haben das Recht, dich zu kontrollieren.

Selbst wenn kein Verstoß gegen den § 265a StGB (Leistungserschleichung, ugs. auch "Schwarzfahren" genannt) vorliegt, bestht immer noch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Fahrgeld bzw. erhöhtem Beförderungsentgelt. Zur Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruches ist es dem Anspruchsinhaber erlaubt, dir auch die Freiheit zu entziehen. Das ergibt sich aus dem Selbsthilferecht des § 229 BGB.

So eine Bahn hält gut und gerne 20 Sekunden an einer Haltestelle. Somit hättest du nach eigener Aussage 4 'Mal deine F ahrkarte zeigen können. Du bist ein Prinzipienreiter, der nach eigenem Kommentar sogar die Telefonnummer der örtliche Wache kennt. Dir geschah kein Unrecht!