Frei für die Vereidigung des Bruders!?

7 Antworten

Nein, leider nicht. Sonderurlaube wurden vor Jahren quasi abgeschafft und sind nur noch vereinzelt in Tarif- und Arbeitsverträgen zu finden. Allerdings halte ich den ersten Satz der Antwort von Isomatte für " selbst schuld ", denn ein Brunder ist ein Verwandter ersten Grades, wie die Eltern auch.

Du wirst also einen Tag Urlaub nehmen müssen oder wenn Überstunden da sind einen Ausgleich davon... sollte dein Arbeitgeber ein wirkliches negatives Ende der Speiseröhre sein, dann auch unbezahlter Urlaub...

TETTET  11.05.2012, 12:03

Sonderurlaube wurden vor Jahren quasi abgeschafft und sind nur noch vereinzelt in Tarif- und Arbeitsverträgen zu finden.

Das sieht das BGB anders.

stelari  11.05.2012, 12:44
@TETTET

Den § 616 BGB schon gelesen? der regelt lediglich, dass der Anspruch auf Vergütung besteht, aber nicht, dass er einen Anspruch auf den Sonderurlaub hat.

Als Sonderurlaub versteht das Arbeitsrecht eine "Freistellung" bzw. "Arbeitsbefreiung" bei Fortzahlung der Vergütung. "Generell ist der Arbeitgeber nur dann verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren, wenn entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag getroffen wurden", sagt Fachanwältin für Arbeitsrecht Kati Kunze von der Kanzlei Steinkühler in Berlin


§ 616 Vorübergehende Verhinderung

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

ralosaviv  11.05.2012, 18:37
@TETTET

Hier muss ich @stelari aber jetzt mal hilfreich in die Seite springen.

Auch wenn ich nicht von der Abschaffung des Sonderurlaubs reden würde, so definiert das BGB immerhin keine Fälle, in denen klar bezahlte Freistellung zu gewähren sein soll. In deinen Links ist überdies u. a. zu lesen Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB ist dispositiv, kann also durch Einzelarbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ausgeschlossen, konkretisiert oder abgeändert werden.

Rechtsgelehrte sehen vieles anders als Normalsterbliche. Deshalb werden sie auch - nicht ganz unberechtigt - Rechtsverdreher genannt.

Wenn keine eindeutige Einzel- oder Tarifvertragliche Regelung über die Fälle, die einen Anspruch auf Sonderurlaub begründen vorhanden ist, wird es alleine auf Basis des § 616 BGB letztlich immer eine Einzelfallentscheidung (und Gutwill) des ArbG sein. Der Gesetzgeber mag für bestimmte Fälle des Lebens einen Tag SU als angemessen erachten. Ob der ArbN diesen in seinem individuellen Fall dann tatsächlich zugesprochen bekommen würde, kann kein Mensch mit Sicherheit sagen.

TETTET  12.05.2012, 07:43
@ralosaviv

Dass es keinen glasklaren rechtlichen Anspruch gibt, bestreite ich nicht. Ich bestreite die Aussage, dass Sonderurlaub abgeschafft ist. Und dabei habe ich den Großteil aller Arbeitsrechtler auf meiner Seite. Für den Individualfall sollte man schlussendlich auch keine Foren befragen, sondern einen Anwalt beauftragen.

Du würdest nicht mal einen Tag Sonderurlaub bekommen,wenn Dein Bruder Versterben würde . ( BITTE NICHT FALSCH VERSTEHEN !!! ) Habe das selber durch,daher weis ich das ! Du hättest nur beim Tot der Eltern einen Gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit ( Sonderurlaub 2 Tage,weil Du mit Deinen Eltern im ersten Grad verwand bist,mit dem Bruder nur im zweiten Grad )

Wenn Du noch Resturlaub oder Gleitzeitguthaben hast, dann dürfte der AG Dir wohl frei geben, aber "geschenkt" bekämst Du die Zeit natürlich nicht.

Was hat denn die Vereidigung Deines Bruders mit Dir zu tun?

Meinst Du vielleicht "Gelöbnis"? Aber auch dann begründet das keinen Anspruch auf Freistellung.

stelari  11.05.2012, 07:10

Öhmm als StUfz FW d.R meine ich mich erinnern zu können, dass ich vereidigt wurde... ich gelobte nicht, nein ich schwor...

outfreyn  11.05.2012, 22:58
@stelari

Da gab's schon immer einen Unterschied zwischen SaZ und (freiwillig) Wehrdienstleistenden. Aber bei Dir wird auch nicht die ganze Verwandtschaft deswegen frei genommen haben, oder?

Nein, das muss dein Arbeitgeber nicht!