Französisches Auto in Deutschland zulassen

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Hallo

- wenn das Auto schon mal auf einem Selbst oder in der Familie zugelassen war, also "Umzugsgut" ist, wird weder Zoll (mit "Lampengebühren") noch Steuer erhoben. Falls das nicht der Fall war muss man sich was "überlegen" (Zwischenverkauf, Schenkung, Erbe). Generel wird bei Gebrauchtwagen im Privatbesitz innerhalb der EG keine MWST fällig und Zoll fällt bei europäischem Ursprung innerhalb des Schengenraum "eigentlich" auch nicht mehr an. Ansonsten; der Zoll hängt vom Schätzwert ab (geschenkte Autos werden geschätzt aber nach Schwacke) und Lampen rundum ergeben um 10€. - bei Neuwagen sieht das anderst aus aber solange man nicht die MWSt rückabwickeln will oder Netto kauft ist auch der Zoll aussen vor.

- für die deutsche Homologation (TÜV) muss man bei älteren Jahrgängen die Haupt-Scheinwerfer auf Klarglas umbauen, die Zusatzscheinwerfer können Gelb bleiben. Bei älteren Baumustern kann man oft noch kostengünstig das Glas einzeln wechseln. Man kann bei besonderen Umständen (Citroen DS/SM oder andere Oldtimer) evtl. eine Ausnahmegenehmigung nach §70 vom Regierungspräsidium bekommen (kostet aber Gebühren und ist jederzeit wiederufbar bzw zeitlich begrenzt). Die Kosten für die Ausnahmegenehmigungen sind nicht festgelegt aber immer so hoch dass ein korrekter Umbau "rentabler" ist. Aber wenn man beim TÜV gut argumentiert kann man auch deutlich günstiger wegkommen.

- beim TÜV wird beim Vollgutachten §21 auch eine Typisierung gemacht je nach Bundesland auf einem Datenblatt oder schon auf einem Blanco KFZ Brief (meist kostengünstiger). Autos nach 2000 haben eine COC damit braucht man keine Typisierung, die muss CoC man evtl. beim Hersteller anfordern. Damit braucht man nur eine reguläre TÜV-Prüfung nach §29 (HU mit AU um 70-100€)

- neuere CT´s können beim TÜV/DEKRA die CoC ersetzen

- für die Zulassung braucht man eine deutsche Versicherungsdeckung, die französischen Papiere (Carte Grise oder Certificat de Cession a vehicle) und Kennzeichen (zudem einen Ausweiss mit gemeldeter Adresse oder Meldebestätigung). Manche Zulassungsstellen wollen einen/den Kaufvertrag mit Apprové oder eine KBA Anfrage wenn kein "Certificat de Non Gage" vorliegt (Dauert regulär 4-6 Wochen). Früher wurden die Carte Grise auch noch als "Freigabe" beim Zoll gestempelt. Bei einigen Zulassungsstellen bekommt man die entwerteten Papiere und Kennzeichen zurück andere ziehen die einfach ein. Die CT interessiert eigentlich keinen (ausser bei reimport nach Frankreich).

- In Frankeich ist "Kennzeichenfreiheit" bei Oldtimern wurden die oft direkt aufgemalt oder auch aufgeklebt. Dass und dessen Überdeckung muss vom TÜV bestätigt werden.

- beim Verkauf "entwertet" der Verkäufer meist die Carte Gris oder schreibt Vendue drauf. Wenn man Eigentümer ist braucht man dass nicht machen,

- evtl nötige Scheinwerfer und TÜV Ümrüstung lässt man am besten bei einer freien Werkstatt machen. Markenwerkstätten verbauen oft nur Neuteile auch wenn es alternativ günstige Gebrauchteile gibt. Viele Werkstätten machen auch TÜV und die Zulassung als Service.

- Achtung einige Autos aus Frankreich wie Kleinstwagen und Elektromobile sind nur mit teueren Klimmzügen TÜVbar. Auch Zubehör wie Lenkräder, Reifen, Felgen, Spoiler, Abgasanlagen oder Motortuning sind evtl. nicht TÜVbar.

- in jeder grösseren Stadt findet man einen "Zulassungservice" (oft ein Taxiunternehmen) welches denn Behörden & Papierkrieg zum Festpreis übernimmt.

- In Grosstädten wie Stuttgart oder Karlsruhe gibt es denn Bürgerservice wo man alle Behördengänge aus einem Behördengang erledigen kann also zb die Meldebehörde, Zoll und Zulassung unter einem Sachbearbeiter. Die Onlineservices werden auch ausgebaut.

- Im "Zonenrandgebiet" speziel in Elsass, Saarbrücken, Benelux gibt es auch günstige Werkstätten die oft deutsche Fahrzeuge umrüsten und dann die Teile für denn umgekehrten Weg vorrätig haben.

Du führst ein Fahrzeug in Deutschland ein bzw. du importierst es. Du muß erst beim Zoll die Einfuhrumsatzsteuer (als Ersatz für die deutsche Mehrwertsteuer) bezahlen bevor du es in Deutschland zulassen kannst. Eventuell kannst du dir, bei der Ausfuhr, die französische Mehrwertsteuer erstatten lassen. Entspricht es den deutschen Zulassungsvorschriften? Den deutschen Tüv/Hu brauchst du noch.


Liebe Chiara, 

für eine Zulassung eines gebrauchtwagens musst du ihn nach Deutschland importieren, dabei brauchst du verschiedene Papiere, die Liste findest du hier: http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-zulassung/gebrauchtwagen-eu-import Da aber jede Zulassungsstelle andere Regeln hat, würde ich immer zusätzlich nochmal bei deiner zukünftigen Zulassungstelle anrufen und nachhören, wie genau du vorgehen musst. Aus meiner Erfahrung sind die sehr freundlich ;) 

Liebe Grüße, 

lkramann