Fragt das Arbeitsamt die Firma nach dem Kündigungsgrund?
Ich war eine Zeitlang Arbeitslos, und war bis vor kurzen für 2 Wochen in einem festen Arbeitsverhältnis, allerdings wurde ich nun gekündigt (Hab aber nun wieder eine neue Stelle). Nun hab ich Angst das ich für diesen Zeitraum kein Geld kriege. Eigentlich heisst es doch wenn man nicht selber kündigt dann zahlt das Amt.(Und wenn man die kündigung nicht selbst zu schulden kommen lässt?) Das Problem ist, ich hab es absichtilich zu einer kündigung kommen lassen, da es in der Firma nicht mit Rechten dingen zu ging. In meinem Kündigungsschreiben steht allerdings nur " Hiermit werden sie fristgercht zum....gekündigt" Reicht das dem Amt? Oder rufen die in der Firma an und erfragen den Kündigungsgrund?
3 Antworten
Hallo,
die Arbeitsagentur wird die Gründe vom Arbeitgeber erfragen (bzw. evtl. über ELENA übermittelt bekommen).
Danach wird entschieden, ob eine Sperrzeit verhängt wird: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25886/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A074-Sozialversicherung/Allgemein/Sperrzeit.html
Gruß
RHW
Die rufen nicht nur an, sondern die Firma muss diese Gründe sogar automatisch per Computer über das "ELENA"-Verfahren melden. Darüber hinaus fragt das Arbeitsamt bei jeder Unklarheit genau nach und der Arbeitgeber muss hierzu wahrheitsgemäß Auskunft erteilen.
So KÖNNTE es sein. Kommt immer drauf an wie der Einzelfall liegt und wie er dargestellt wird. Wenn die Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde, würde ich mir aber keinen großen Kopp machen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bleibt eine Künduigung durch den Arbeitgeber. Wie ist das noch bei den Juristen? Auf den Wortlaut kommt es an, nicht auf den Sinn. Und Du hast ja nicht gekündigt, es ist hoffentlich kein Auflösungsvertrag und auch keine "Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen", sondern Dir wurde gekündigt?! Dann ist das eben so - und basta!
Der arbeitgeber is nicht dazu verpflichtet und darf auch ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers keine Askunft geben , das Jobcenter handelt frei nach dem Motto fragen kostet nichts... sollte der arbeitgeber trotzdem auskunft erteilen droht eine strafe von bis zu 300,000€
hm? Kann schon sein, dass sie nachfragen. Aber andererseits kann man in der Probezeit immer mit Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
dh. wenn es die Kündigung mein verschulden ist, wird nicht gezahlt?:s