Frage zur Veräußerung einer Gewerbe Immobilie (Hotel), Steuerliche Auswirkung (Spekulationssteuer)?

3 Antworten

Erst einmal gibt es eine "Spekulationssteuer" überhaupt nicht.

Gewinne aus Immobilienverkäufen führen also dazu, dass dieser Gewinn das Einkommen in dem betreffenden Jahres erhöhen.

Ohne eine ausführliche Beratung durch einen Steuerbüro solltet ihr da also erst einmal gar nichts unternehmen. Das kostet zwar Geld, aber das kann sich sehr schnell bezahlt machen.

Die Ferienwohnungen dürfen herausgerechnet werden, wenn sie von den Eigentümern und ggf. zu berücksichtigenden Kinder für Ferienzwecke genutzt wurden.

Wenn sie im fraglichen Zeitraum (ab Dezember 2014) mal vermietet wurden, ist das nicht möglich.

gehört das Hotel zum Privatvermögen? Sind die Ferienwohnungen getrennt mit eigenem Wert oder ist alles eine Einheit? Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden in Jahr des Verkaufs noch in der Steuererklärung berücksichtigt. Verluste sind Sinn und Zweck von vermieteten Immobilien und werden bei der Ermittlung vom Gewinn des Immobiliengeschäfts mit berücksichtigt. Auf diesen Gewinn muß man dann Einkommensteuer zahlen. keine Spekulationssteuer

BOLik666 
Fragesteller
 09.05.2016, 09:41

Danke für Ihre Rückmeldung.

1. Das Hotel gehört mehreren Privatpersonen. Somit bildet sich eine GbR. Bzw. die GbR wurde vom FAmt zugewiesen. Ist trotzdem Privatvermögen. 

2. Die Ferienwohnungen sind die Bestandteile des Hotels, das sind Zwei Anbauhäuser, die noch am Anfang mitgebaut wurden.

3. Ja, ok. Das nennt sich so Spekulationssteuer (Gewinn aus Verkauf einer Immobilie). Wenn ich richtig verstanden habe angenommen: habe wir die Spekulationsgewinn 100.000 und die Einnahmen aus vermietung und V. 50000. So werden für das Jahr 2016 die Einnahmen in Höhe von 150.000 € mit der Einkommenssteuer besteuert?

Die Verluste werden aber von vorigen Jahren nicht mitgezählt? Beispielsweise, wenn die Immobilie nur die Verluste gebracht hat?

Hoffe, ist alles verständlich...

DerHans  04.06.2016, 12:24
@BOLik666

Wenn ihr in einem Kalenderjahr einen Verlust gemacht habt, musstet ihr diesen Verlust als Verlustvortrag ins nächste Jahr hinüber nehmen.

Wie ich bereits vorher geschrieben habe, solltet ihr das nicht ohne Steuerberater versuchen.