Frage zur Arbeitslosigkeit, ALG 1 und wann man einen Job annehmen muss? (expliziter Fall für Experten)?
Hallo folgender Fall:
Ich habe 11 Monate und 21 Tage in einem großen Unternehmen für 3000 Euro brutto gearbeitet. Da ich vorher studiert hatte hab ich folglich keinen Anspruch auf ALG 1, auch habe ich keinen Anspruch auf ALG 2
Nun gibt es ein Unternehmen was mir sagt, ich kann den gleichen Job wie bei dem Großunternehmen bei denen für 1500 machen.
Ein anderes Unternehmen sagt mir ich kann als Aushilfe bei denen halbtags für 400 Euro arbeiten
In beiden Fällen hätte ich nach Antritt der Jobs bereits nach 4 Tagen einen ALG 1 anspruch.
Frage 1: Wie setzt sich das ALG 1 zusammen?
Weiterhin habe ich gelesen, dass ich jeden Job den mir das Arbeitsamt in einem Vermittlungsvorschlag zuschickt annehmen muss, wo das Gehalt nicht weniger als 20% (erste 3 Monate) oder weniger als 30 % (später) schrumpft.
Frage 2:Wie wäre das nun wenn ich den Aushilfsjob oder den 1500 Euro Job annehme, müsste ich danach bei dem Aushilfsjob jeden Job annehmen und bei dem 1500 Euro Job jeden Job ab 1200 Euro? Weil bereits bei dem 1500 Euro Job würde ich kaum meine Kosten decken können...
3 Antworten
Dein Aushilfsjob würde hier vorerst nicht interessieren,denn nur auf versicherungspflichtige Beschäftigungen werden Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt !
Um Anspruch auf ALG - 1 zu erwerben musst du innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen.
Wenn du verschiedene Beschäftigungen hattest wird das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate ( 360 Tage ) vor der Arbeitslosigkeit addiert und ein Durchschnitt ermittelt,davon gehen dann prozentuale Abgaben weg.
Du könntest dann auch den Durchschnitt des Nettoeinkommens annehmen und als Single stünden dir dann etwa 60 % an ALG - 1 zu.
Bedenke aber das du eine Sperre von 12 Wochen bekommen würdest,wenn du deine neue Beschäftigung ohne wichtigen Grund kündigen würdest.
Wenn du keinen wichtigen Grund vorweisen und belegen kannst,warum es dir nicht zumutbar ist ein Stellenangebot / Maßnahme / Weiterbildung von der Agentur für Arbeit anzunehmen,dann würde das zu weiteren Sperren führen,wenn du dann insgesamt auf 21 Wochen kommen würdest,entfällt dein kompletter ALG - 1 Anspruch.
Das mit den 20 % bzw.dann nach dem 3 Monat mit den 30 % kannst du im Internet genau nachlesen,dazu gibst du einfach mal ein ,, Zumutbare Beschäftigung im ALG - 1 Bezug ",da ist alles ausführlich erklärt.
Das Arbeitsverhältnis muss SV-pflichtig sein. Eine Tätigkeit als Aushilfe würde nicht zählen.
Zu der Berechnung kann ich leider nichts sagen.
Ansonsten: Warum willst Du den Vertrag dann auslaufen lassen?
Arbeitslosengeldrechner
http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2017
Du bekommst vermutlich ca. 60% des pauschalierten Nettoentgelts.
Falls du jetzt auf die Idee kommst, diesen Job anzutreten wegen der 4 Tage und dann zu kündigen, gibt das ein böses Eigentor, weil dir das Arbeitsamt eine Sperrfrist aufs Auge drückst, weil du selbst gekündigt und damit die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hast.
Wieso hast du keinen Anspruch auf ALG2? Das erschließt sich mir nicht.
Weil ich noch über Ersparnisse verfüge, die in meinen jungen Jahren höher sind als die Ersparnisse die bei Harz IV erlaubt sind.
Nun ich würde die beiden Jobs für einen bzw. zwei Monate antreten und dann den Vertrag auslaufen lassen.
Verstehe ich es richtig, dass sich für das Arbeitslosengeld die letzten 12 Monate einrechnen: also wenn ich z.b. den letzten Monat für 1500 gearbeitet hätte:
(11x3000+1x1500)/12 - und davon dann etwa 60%?