frage zum Wechsel von vollZeit zu teilzeit. welche stütze?

4 Antworten

Du hast auf dein Bruttoeinkommen Freibeträge,die werden dir von deinem Nettoeinkommen abgezogen,ergibt sich dann eine Differenz von deinem( nach dem Abzug der Freibeträge) Einkommen bis zu deinem Bedarf der dir zusteht,wenn du reines ALG - 2 beziehen würdest,bekommst du bis zu diesem Betrag eine Aufstockung durch das Jobcenter gezahlt !!! Lebst du alleine in einer angemessenen Wohnung,sowohl in Größe ( 1 Person 45 qm - 50 qm,jede weitere noch einmal 15 qm dazu ) als auch in der Höhe der Unterkunft und Heizkosten,das kannst du im Internet unter : Harald - Thome - örtliche - Richtlinien nachlesen,da stehen viele Städte mit den angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung,die das Jobcenter übernimmt.Um deine Freibeträge zu berechnen,suchst du dir im Internet einen kostenlosen ALG - 2 Freibetragsrechner,da gibst du deinen Bruttoverdienst und deine Kosten für deine Unterkunft und Heizung ein,da siehst du dann in etwa,was du noch bekommen könntest.

  1. Der Arbeitgeber muss dir eine Änderungskündigung schriftlich ausstellen. Die brauchst du für das Jobcenter...die unterstellen dir nämlich sonst eine absichtliche Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit und verpassen dir ne 12-wöchige Sperre.

  2. Solange dein Brutto als Single über 600 € liegt, hast du Anspruch auf Wohngeld. Und das ist vorrangig vor Aufstockung mit ALG2. Also mit Änderungskündigung und erster Teilzeit-Lohnabrechnung zum Wohngeldamt und WoG beantragen!

  3. Generell wird dein Einkommen auf "Hartz4-Niveau" sinken! Also jetzt schon schauen, wo Einsparungen möglich sind. Überflüssige Verträge (Versicherungen) kündigen, bei notwendigen Verträgen nach billigeren Tarifen schauen usw.

  4. Halte nach einem Nebenjob auf Minijob-Basis Ausschau! So kannst du dein Einkommen ev. halbwegs halten und bist nicht auf den Staat angewiesen.

Wenn du durch die Teilzeitbeschäftigung weniger hast als die Grundsicherung, kannst du diese aufstockend beantragen. Dabei ist es aber möglich, dass das JobCenter versuchen wird, dich zu Bewerbungen für andere Vollzeitstellen zu drängen.

Im Prinzip ist das richtig so

Sonst würden alle Betriebe nur noch Teilzeitbeschäftigte einstellen, und den Rest muss der Staat zahlen.

Du könntest Aufstockung beim Amt beantragen.

Dea2010  17.07.2013, 07:01

Teilweise falsch.

Solange Wohngeldanspruch besteht, wird keine Aufstockung gewährt. WoG ist vorrangig vor ALG2 zu beantragen.

Pauli1965  17.07.2013, 07:30
@Dea2010

Ok, danke. Daran denke ich immer nicht. Weil es meistens verschwindend wenig istwas die zahlen.

isomatte  17.07.2013, 11:09
@Dea2010

Hallo Dea2010 !!! Ich verstehe das ganze etwas anders.Du hast zwar Recht,das Wohngeld vorrangig zu Beantragen ist,aber nur dann,wenn es nach der Zahlung des Wohngeldes keine Hilfebedürftigkeit mehr gibt.Wenn ich zum Beispiel 1000 € Brutto Verdienen würde und bekämme 100 € Wohngeld gezahlt,bei sagen wir 800 € Nettoeinkommen und einer warm Miete von 380 €,hätte ich im Monat mit Wohngeld 900 € Netto zur Verfügung.Nun die Gegenrechnung mit ALG - 2 Aufstockung : Bei 1000 € Bruttoeinkommen,hätte ich einen Freibetrag von 280 €,die mir von meinem Nettoeinkommen erst einmal abgezogen würden,bevor das Jobcenter meinen Bedarf berechnen würde.Also 800 € Netto - 280 € Freibetrag = 520 € anrechenbares Einkommen.Davon gehen 382 € Regelsatz ab,bleiben 138 € anrechenbares Einkommen übrig.Jetzt gehen von diesen 138 € anrechenbarem Einkommen noch einmal die angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung ab,also 380 € , ergibt ein minus von 242 €,das würde ich als Aufstockung vom Jobcenter bekommen.Das würde ein monatliches Nettoeinkommen von 800 € + 242 € Aufstockung durch Jobcenter = 1042 € machen.Würde ich, wie du behauptest,keinen Anspruch auf eine Aufstockung haben,wenn ich dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld hätte und dieses wie in meinem Beispiel auch beziehen würde,hätte ich 142 € weniger,als wenn ich eine ALG - 2 Aufstockung bekommen würde und somit würde ich wieder Hilfebedürftig sein.Es gibt ja nicht umsonst die Freibetragsgrenzen für den Bezug einer Aufstockung durch das Jobcenter.