Frage zum Führerschein aus Frankreich

2 Antworten

Hier wird einem Irrtum unterlegen. Du kannst in Frankreich mit 14 Jahren keinen Führerschein erwerben. Das französische Zulassungsrecht kennt keine Führerscheinklasse M, wie bei uns in Deutschland. Du kannst in Frankreich mit 14 Jahren nur ein BSR ( Brevet de securite Routiere) erwerben. Das ist aber kein Führerschein im Sinne der EU-Führerschein-Harmonisierungsverordnung, sondern ein Ausweis, der der deutschen Prüfbescheinigung entspricht. Dieses BSR erlaubt in Frankreich ab 14 Jahren ein Mofa (cyclomoteur) zu fahren. Das ergibt sich aus Art. 211-2CR (Code de la Route). Ein Cyclomoteur entspricht der europäischen Fahrzeugklasse L1e oder L2e. Das sind Fahrzeuge mit einer bbH bis 45 km/h, einem einzylindrigen Verbrennungsmotor unter 50 ccm. Für diese Fahrzeuge benötigst du in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse M und hierfür gibt es ein anderes Mindestalter. Du darfst in Deutschland nur dann legal damit fahren, wenn du als Tourist hier bist. Begründest du in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz, dann gilt das deutsche Führerscheinrecht und somit musst du eine Fahrerlaubnis der Klasse M erwerben. Das ist aber erst nach Erreichen des deutschen Mindestalters von 16 Jahren möglich. Es spielt hierbei keine Rolle, welche Nationalität du hast, es zählt ganz allein, ob du in Deutschland oder in Frankreich wohnst.

So weit ich weiß sind Führerscheine EU weit gültig.