Frage nach Tierhaltung in der Mieterselbstauskunft
Ist es zulässig, die Frage nach Tierhaltung bei der Mieterselbstauskunft unbeantwortet zu lassen oder drohen rechtliche Konsequenzen (z.B. Kündigung), wenn der Vermieter die Tierhaltung bemerkt? Es handelt sich bei den Tieren um 2 Wohnungskatzen.
1 Antwort
Bei Kleintieren mit Käfighaltung muss der Vermieter nicht informiert werden, bei Hunden und Katzen schon, er kann dies auch vertraglich verbieten. Wenn du also nichts angibst, das Verbot dann im Mietvertrag steht und du trotzdem Katzen hältst, kann das zur fristlosen Kündigung oder zumindest zu viel Ärger führen. Warum nicht ehrlich sein? Viele Vermieter haben nichts gegen Tiere.