Frage an Buchhalter/Steuerberater: Privatrechnung stellen. Jobcenter/Steuern/Selbstständig?

3 Antworten

  • Ich darf beim Jobcenter 100€ mtl. dazuverdienen ohne dass es angerechnet wird

Richtig.

  • Übersetzertätigkeit zählt nicht als Gewerbe also muss ich mich nicht als selbstständig melden (?)

Falsch. Das ist keine gewerbliche, aber eine freiberufliche Tätigkeit, und die ist sehr wohl anzeigepflichtig, auch wenn die Summe den Grundfreibetrag nicht überschreiten wird.

  • Privatrechnungen sind Steuerfrei, erst ab 730€ im Jahr muss man sich als selbstständig melden und Steuern abführen.

Falsch. Diese Einkünfte sind ab dem 1. € dem Grundsatz nach steuerpflichtig, nur dass (s.o.) über den Veranlagungszeitraum hinweg keine Steuerlast anfallen wird, da innerhalb des Grundfreibetrags. Ansonsten siehe Antwort von @Stefan1248. Hint: Du solltest dir auch eine USt-Id zulegen.

Übersetzertätigkeit zählt nicht als Gewerbe also muss ich mich nicht als selbstständig melden (?)

Du musst kein Gewerbe anmelden. Aber dem Finanzamt musst Du Deine selbständigen Einkünfte trotzdem anzeigen, spätestens mit der Steuererklärung.

Privatrechnungen sind Steuerfrei, erst ab 730€ im Jahr muss man sich als selbstständig melden und Steuern abführen.

Ominös, und ich habe keine Ahnung, woher diese Information stammt. Es gibt eine Freigrenze für Nebeneinkünfte, aber erstens liegt die bei 410 Euro und zweitens gilt sie nur neben Arbeitseinkommen.

Die Nebeneinkünfte werden mit Deinen steuerpflichtigen Einkünften (also nicht ALG2, aber der Arbeitslohn, den Du hoffentlich bald beziehen wirst) zusammengerechnet und versteuert.

Über Umsatzsteuer solltest Du Dich entweder noch schlau machen. Oder beim Rechnung-Schreiben das Wort nicht in den Mund nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Übersetzer ist nicht gewerblich, das stimmt. aber freiberuflich. Das ist zwar eine andere Einkunftsart, muss dem Finanzamt aber genau so angezeigt werden wie ein Gewerbe. Nur nicht der Gemeinde. Dann kannst bzw musst du als Unternehmer auch Rechnungen schreiben.

Einkommensteuer wirst du dafür aber keine zahlen müssen. Zumindest nicht solange du keine anderen Steuerpflichtigen Einkünfte hast. (Dein Einkommen ist unter dem Grundfreibetrag)

umsatzsteuerlich sind die Leistungen in Tschechien steuerbar und der leistungsempänger schuldet die Umsatzsteuer (Anwendung der Kleinunternehmer Regelung macht im Grunde keinen Sinn.)

nicht berücksichtigt aber möglicherweise relevant sind noch Themen wie Scheinselbständigkeit und Tschechische Quellensteuer. In wie weit das deine ALG2 Leistungen beeinflusst weis ich nicht