Fotografieren von Fremden
Wir haben letzte Woche eine Markise auf dem Balkon befestigt und wurden von einer (bösen) Nachbarin fotografiert. 1. Ist das generell erlaubt, fremde Personen zu fotografieren? a) auf der Straße b) in der Wohnung inkl. Balkon
- Wie könnte man strafrechtlich rangehen?
Wir wissen, dass diese Frau seit vielen Jahren Fotos allerlei "Events" macht. Wäsche aufhängen, Kinder auf dem Spielplatz gegenüber, Auto beladen usw.
- Wenn sie Fotos von Kindern macht, ist das evtl. besonders geschützt?
12 Antworten
strafrechtlich verfolgen weil sie fotos macht? ist das nicht übertrieben?
...das wäre sogar Blödsinn - aber 'Streithansel' ist nicht umsonst ein deutscher Begriff...
auf der Straße ist es erlaubt. aber: das Fotografieren von Menschen, die sich in einem gegen Einblicke geschützten Bereich befinden, ist illegal. Und wenn sich die Person in einer Wohnung oder auf einem Balkon befindet, ist das nicht erlaubt. Das wäre eine, ich glaube man nennt das "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches" laut UrhG.
@hanco - dann gehst du das Risiko ein, eine auf's "Auge" zu bekommen - jedenfalls in Berlin :-)
ja klar so lange sie es nicht ins netz stellen ist es erlaubt
Also, ich weiß auf jeden Fall, dass man ohne Einverständnis niemanden fotographieren darf, wenn man das Gesicht deutlich zu erkennen ist. Wenn sie es trotzdem tut, muss sie die Gesichter verfremden.
Fail. Man darf fotografieren solange und so oft man will.
Das heißt Du verpixelst auf jedem Urlaubsbild alle anderen Touristen? Da sitzt Du ja locker bis zum nächsten Urlaub dran...
das ist nicht erlaubt
würde mal mit der betroffenen person reden wenn des nichts hilft zur polizei oder anwalt gehen
Fail. Solange man sich auf öffentlichem oder eigenem Grund befindet, darf fotografiert werden, was von dort aus zu sehen ist.