Folgearbeiten nach Abfluss Verstopfung und Überschwemmung?

bwhoch2  04.10.2021, 11:02

Bist Du Mieterin?

Wem gehört die Küche (Einbauküche?)?

Hast Du eine Hausratversicherung?

Amuto376 
Fragesteller
 04.10.2021, 11:08

Ja, Mieterin, bzw mein Freund und ich stehen beide im Mietvertrag.

Die Einbauküche war bereits drin als wir eingezogen sind, gehört mit zur Mietsache.

..... Nein leider nicht :-(

7 Antworten

Von Experte albatros bestätigt
Letzte Woche hatten wir in der Küche unserer Erdgeschoss Wohnung mehrere kleine Überschwemmungen. Weil das Hauptrohr verstopft war

Leitungswasserschaden. Den würde die VGV des Vermieters / der WEG bezahlen - aber nur für die Gebäudekomponenten, nicht für das Inventar der Mieter. Das ist selbst zu versichern - dafür gibt es die HR.

Laut einer Rund Mail der Vermietung an alle Parteien wurde durch unsachgemäße Entsorgung von Frittierfett die Verstopfung verursacht.

Sofern sich der Verursacher der Verstopfung identifizieren läßt, wäre das ein Fall für dessen PHV. Das trifft aber in den seltensten Fällen zu.

Aber: Gemäß Kommentar ist die EBK Teil der Mietsache. Dann sind die Mängel genau zu dokumentieren und der VM zur Behebung aufzufordern. Außerdem sind sämtliche Schäden unverzüglich dem VM zu melden, damit er zeitnah seinen mietvertraglichen Pflichten auch nachkommen kann.

Muss ich eine Liste mit den Schäden an die Vermietung schicken? Sollte ich irgendwelche Forderungen stellen und wenn ja, wie mache ich das?

Du musst vor allem unverzüglich dem VM die Schäden / Mängel melden, und einen Begehungstermin mit dessen Beauftragten (oder einem Gutachter) vereinbaren.

Muss ich die Mängel vielleicht auch meiner Haftpflichtversicherung melden? worauf muss ich da achten?

Melden kanst du es vorsorglich, wobei aus dem geschilderten Ablauf für mich jetzt nicht ersichtlich wäre, inwiefern du hier in der Haftung stehen solltest.

Kann es sein, dass Handwerker kommen müssen und wir unsere Küche einige Tage nicht nutzen können?

Sogar sehr wahrscheinlich. Die EBK muss abgebaut, und evtl. einige Tage Wände und Böden mit Trocknungsgeräten behandelt werden, ehe ein Wiederienbau und die Reparatur erfolgen kann.

Wenn ja, wie wird das geregelt?

Mängel an der Mietsache berechtigen euch zur anteiligen Kürzung der Miete. Wie genau das im Einzelfall vorzunehmen ist, ist aber fallabhängig, und sollte ohne anwaltliche Beratung eher unterbleiben.

Evtl müssen wir ein Tage zurück zu Müttern....

Das mag sein.

Da nach Sachstand die Kücheneinrichtung Bestandteil der Mietsache ist, ist hier der Vermieter in der Pflicht. Gemäß BGB ist er gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Demnach muss er die erforderlichen Arbeiten beauftragen und bezahlen. Bis das abschließend erligt ist, ist der Mieter auf Grund der erheblichen Beeinträchtigung berechtigt, die Miete angemessen zu mindern. Das ab Inkenntnissetzung des Vermieters. Vor Ort muss die Quote gefunfden werden. 20 bis 50% sehe ich als angemessen.

Schäden am Eigentum des Mieters sind der Hausratversicherung zu melden, die kommt für die Kosten eines gleichwertigen Ersatzes auf.

Alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist, fällt in die Zuständigkeit der Gebäudeversicherung. Für dich als "Unbeteiligten" handelt es sich ja um einen Leitungswasserschaden.

Schäden an deinem eigenen Mobiliar musst du DEINER Hausratversicherung melden. Das ist für dich günstiger, weil du dort zum "Neuert" abgesichert bist.

Ob deine Versicherung dann den Verursacher in Regress nimmt, ist nicht deine Sorge

Eigentum oder Miete? Ich gehe mal auf Miete ein und nehme mal an dass die Küche euch gehört die Fliesen aber nicht.

Die Fliesen müsste der Vermieter seiner Gebäudeversicherung melden.
Alles was von euch eingebracht wurde meldet ihr eurer Hausratversicherung. Diese entschädigt euch den Neuwert. Der Hausratversicherung gebt ihr die Daten der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung an. Dort nimmt dann deine Hausratversicherung Regress, du musst dich aber um nichts kümmern. Ob das Verschulden dann aber überhaupt belegt werden kann ich die andere Frage.

Mit deiner Hausratversicherung kannst du auch Dinge klären wie Hotel oder sowas in der Zeit in der du deine Wohnung ggf nicht nutzen kannst.

Hast du keine Hausratversicherung, stelle direkt schriftlich Forderungen an den Verursacher. Ob du hier aber eine Chance hast (Nachweis ggf. schwer zu erbringen) ist dann abzuwarten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
IzzMee  04.10.2021, 11:12

Wenn die Küche nicht euch gehört, dann meldet der Vermketer diese seiner Gebäudeversicherung. Außer die Gefahr dafür tragt laut Mietvertrag ihr dann könnte das eure Hausrat übernehmen. Am besten dort anrufen die helfen euch schon weiter, wenn es vernünftige Ansprechpartner sind

wattdennnu2  04.10.2021, 16:26
@IzzMee
Wenn die Küche nicht euch gehört, dann meldet der Vermketer diese seiner Gebäudeversicherung...

...die dafür nicht zuständig ist, da in der Regel eine Anbauküche, aber nicht eine Einbauküche vorhanden ist.

FordPrefect  04.10.2021, 11:19
Hast du keine Hausratversicherung, stelle direkt schriftlich Forderungen an den Verursacher.

Wer soll das sein? In wohl über 90% aller Verstopfungen ist kein Verursacher zweifelsfrei zu identifizieren.

IzzMee  04.10.2021, 11:23
@FordPrefect

Wenn man es ganz liest, merkt man dass ich das auch schreibe. Trotzdem versucht man die Ansprüche zu stellen. In einem Haus weiß ja EVTL wer das sein könnte… Zumal hier ja ohnehin fast alles dem Vermieter gehört. So muss man beim Vermieter Ansprüche auf Wiederherstellung stellen oder kann Miete kürzen.

Das hört sich ja wirr an, was sagt denn Dein Berater/Makler dazu?

Schäden am Hausrat ordnet die Hausratversicherung, Schäden am Gebäude die VGV des Vermieters, die Beiträge bezahlt ja auch der Mieter.

Ein Haftpflicht hat damit nichts am Hut, die bezahlen ja auch nicht die kompl. Reparaturkosten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung