Föhn nach 22 Uhr benutzen?

11 Antworten

Wenn das so in der HO steht, ist das unwirksam. Nachtruhe gilt 22  bis 6 Uhr.

Die Zeit von 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr gilt als Ruhezeit mit dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Der Gebrauch eines Haarföns in der allgemeinen Ruhezeit oder während der Nachtruhe ist zulässig und kann nicht wirksam eingeschränkt werden.

Die dabei entstehenden Geräusche sind Hausgeräusche wie auch die von Radio, TV, Toilettenspülung und sind hinzunehmen. Wobei dann ab 22Uhr Zimmerlautstärke einzuhalten ist (bis 6 Uhr früh).

Wer hier meint, der Gebrauch des Föns ab 19 Uhr und auch nach 22 Uhr sei Störung der Nachtruhe und ruft deshalb die Polizei der erntet nur  Gelächter.

Klare Frage, klare Antwort:

  1. Soweit diese Regelung der Nachtruhe etwa als Hausordnung Bestandteil bei Mietvertragsschluss war, geht sie der gesetzl. Bestimmung vor und ist einzuhalten. Schliesslich hat man gewußt, worauf man sich einzustellen hat, als man diesen Mietvertrag unterschrieb und kann sich nicht auf eine günstigere Bestimmung berufen.
  2. Die Frage, ob man nach 19.00 Uhr geräuschintensive Geräte betreiben darf, richtet sich nach der Notwendigkeit und Vermeidbarkeit. Meint, es ist dir zuzumuten, vor 19.00 Uhr Haare zu waschen und zu fönen und danach fernzusehen und damit ohne Störung der Mietergemeinschaft ins Bett zu gehen statt umgekehrt. Es ist dir nicht abzuverlangen, nach deiner Spätschicht um 22.00 Uhr heimkehrend auf Körperhygiene zu verzichten. Wobei sich die Frage aufdrängt, ob die Haare nicht mit einem Handtuch oder Fönen auf niedriger Stufe lärmschonend zu trocknen sind und das Styling ebensogut morgens noch erfolgen kann. Nur Staubsauger, Waschmaschine usw. sind nun nicht erforderlich und insoweit zu vermeiden. Auch in Vollzeit berufstätig kann man sich entsprechend organisieren.

G imager761

Ist doch eigentlich klar - was immer in Eurem Mietvertrag steht, ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens ist gesetzlich Nachtruhe und das bedeutet: aus Eurer Wohnung dürfen keine störenden Geräusche in Nachbarwohnungen dringen.

Jeder Föhn hat mehrere Lüfterstufen - bei schlechter Dämmung zwischen den Wohnungen also entweder das Föhnen kurz halten oder nicht die höchste (und lauteste) Föhnstufe nehmen

albatros  27.05.2019, 10:22
 aus Eurer Wohnung dürfen keine störenden Geräusche in Nachbarwohnungen dringen.

Und wer befindet was störend ist? Es gibt Mieter / Menschen, die stört das Husten einer Fliege. Demnach darf man (hier) ab 19 Uhr nur noch im Bett liegen und möglichst nicht schnarchen. Den Nachbarn könnte es stören. Toilette, Radio, TV usw., alles kann stören.

Für die Hellhörigkeit kann der Mieter nichts. Der Mieter, der die absolute Stille fordert, sollte ausziehen, aufs Land o. ä.. Nur dort kräht der Hahn, gurren die Tauben und grunzen die Schweine. Was dann? Aber die halten sich ja an die gesetzliche Nachtruhe, Gott sei Dank!

"Es kann der Frömmste nicht in Friesen leben, wenn's dem Nachbarn nicht gefällt".

HMenzel  11.06.2019, 13:06

Dann müßte ja auch duschen oder baden nach der Zeit verboten sein. ist es aber nicht, weil wie schon richtig gesagt, dies was mit Körperpflege zu tun hat und die auch nachts nicht verboten ist. Soll auch Leute geben, die von Schicht kommen.

Du hast eine Wohnung gemietet. Diese ist dazu da, sie zu benutzen. Zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählt sicher auch die Benutzung eines Haarföns. Egal zu welcher Zeit und egal, was in irgendwelchen (unwirksamen) Hausordnungen steht.

Midgarden  24.05.2019, 22:00

Trotzdem muß sie den Lärmschutz beachten - Staubsauger ist auch nicht nach 22 Uhr erlaubt ;-)

Pasha78  24.05.2019, 22:06
@Midgarden

Duschen darf man auch zu jeder Zeit. Also darf man sich auch seine Haare mit einem Fön trocknen. Wie sollen denn sonst lange Haare trocken werden?

imager761  25.05.2019, 08:19
Egal zu welcher Zeit und egal, was in irgendwelchen (unwirksamen) Hausordnungen steht.

Nein: Erstens ist die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages keinesfalls unwirksam, sondern Vertragsinhalt, zweitens gilt vermeidbarer Lärm, der aus der Mietwohnung dringt, als Störung des Mieterfriedens und Ordnungswidrigkeit nach LärmSchG.

Wenn du dir ein Auto mietest, darfst du eben auch nicht mit 100 km/h rücksichtslos durch ein Wohngebiet bretten, nur weil du es kannst und die Regeln für dich unwirksam scheinen.

albatros  27.05.2019, 10:26
@imager761
gilt v ermeidbarer Lärm, der aus der Mietwohnung dringt, als Störung des Mieterfriedens und Ordnungswidrigkeit nach LärmSchG.

Die Betonung liegt auf vermeidbar. Was nicht bedeutet, ich darf keine Geräte benutzen, die Geräusche produzieren. In welcher Welt lebst du denn?

imager761  27.05.2019, 11:05
@albatros
Was nicht bedeutet, ich darf keine Geräte benutzen, die Geräusche produzieren.

Doch, genau das bedeutet es für bestimmte Garäte und zu definierten Zeiten.

In welcher Welt lebst du denn?

In der des Mietrechts und in Deutschland mit Anwendung der Lärmschutzverordnung. Und demnach darf ein Mieter eben nicht um 19 Uhr die Blätter mit dem Laubsauger aufhäufen, nur weil es noch hell und gerade dafür Zeit übrig ist, um Mitternacht die Chipsreste nach seiner Party 'eben noch schnell' vom Sofa und Boden saugen, sonntagmorgens um 6 Uhr die Waschmaschine im Bad schleudern lassen oder nach 22.00 Uhr die Haare fönen, nur weil er sich nicht anders organisieren möchte :-O

Das ist eben untersagt bzw. vermeidbarer Lärmn, der unzulässigerweise belästigt und tatsächlich nur zu den Zeiten zu erledigen, dies diese Bestimmungen dafür vorsehen.

Hingegen muss er sich nicht verschwitzt nach der Spätschicht ins Bett legen oder seinen Harndrang unterdücken, nur weil schon Nachtruhe ist oder morgens um 6 Uhr auf seinen Kaffe aus frisch gemahlenen Bohnen aus dem Vollautomaten verzichten: Das duldet eben keinen Aufschub und ist - n. Ansicht des BGH beim Duschen auf das notwendiges Maß bis etwa 15 Minuten begrenzt - hinzunehmen.

HMenzel  11.06.2019, 13:07
@imager761

Aha.. also ist es vermeidbar, wenn ich nachts von einer Schicht komme und noch duschen sowie dabei die Haare waschen möchte. Interessant.

imager761  11.06.2019, 23:48
@HMenzel

Du willst es nicht verstehen, oder? Es ist zumutbar, statt fernzusehen schon vor 22 Uhr zur fönen und zu duschen. Wäre man gerade erst von der Arbeit gekommen. ist es unvermeidbar.

Mach es ruhig. Föhnen wird ja nicht verboten sein und gehört ja quasi auch zum Duschen dazu😊