Flachdach statt Satteldach?

4 Antworten

Wenn es keinen Bebaungsplan mit Gestaltungssatzung gibt, gibt es keine Vorschriften fürs Dach. Ich würde jedoch die Abstandsflächenregelung prüfen. Bei einem Satteldach wird nur die Giebelhöhe x 0,33 + Traufhöhe zur Grenze gerechnet und an der Traufseite nur Traufhöhe bei Dach unter 45 Grad. Abstandsflache hat meistensFaktor 1 oder in dichter Besiedelung 0,5.

Wenn ich das richtig verstehe, setzt das neue Geschoss da an, wo die Traufe bisher war und die der Nachbarn weiter ist.

Dann ragt das Flachdach über das Profil der Satteldächer hinaus.

Normalerweise zählt das neue Geschoss in dem Fall als Dachgeschoss. Um so etwas gut argumentieren zu können, solltest du überlegen, die Geschossfläche etwa bei 2/3 des unteren Grundrisses zu belassen. Das kann man mit einer Dachterrasse attraktiv gestalten.

Flachdächer lassen sich leicht begrünen und wenn man dann noch einen Zugang hat, als Dach"garten" verwenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Literwaise  25.04.2019, 14:10

Gäbe es doch mehr so fachkundige Antworten ...

Kommt drauf an...

Wenn kein B-Plan existiert, dann muss man sich der umliegenden Bebauung anpassen. Das heißt, das Bauamt schaut 100 Meter nach links und 100 Meter nach rechts. Steht dort kein Flachdach könnten Sie ablehnen mit der Begründung, dass es nicht ins Ortsbild passt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Bauordnung der Gemeinde , da liegt ein Bebauungsplan sicher vor . Der legt die Dachform auch fest . Flachdach ist oft sehr Reparatur bedürftig !

Umbau zum Mansarddach , mit 1.20 m Dachüberstand ??

IchWeissNich373 
Fragesteller
 24.04.2019, 17:17

Ich war bei der Bauaufsicht und die Aussage ist: Es gibt keinen Bebaungsplan. Meinen Sie aber dass die Gemeinde einen „internen“ Bebaungsplan? Können wir das anfordern? Wie?