Finanzielle Unterstützung für minderjährige Schülerin bei eigener Wohnung?

4 Antworten

vorrangig & an erster Stelle sind Deine Eltern bis zu Ende Deiner Erstausbildung für Dich unterhaltspflichtig. Daher sind sie die erste Anlaufstelle, wenn Du Unterstützung haben willst.

Bafög kommt bei Deiner Schulform sowieso nur in Frage, wenn vom Elternhaus keine entsprechende Schule in zumutbarer Pendelzeit erreicht werden kann & ein Umzug aus diesem Grund nötig ist.

Wohngeld fällt auch weg, da Du wahrscheinlich unter §20 Absatz 2 des Wohngeldgesetzes fällst.

Jugendamt oder Sozialamt oder ggf. Jobcenter springen erst ein, wenn die Zustände im Elternhaus untragbar sind & da müssen schon massive (nachweisbare) Vorfälle vorliegen.

Was ist mit deinen Eltern? Diese sind für dich verantwortlich und gesetzlich dazu verpflichtet.

Wohngeld nein, weil du dem Grunde nach Anspruch auf Schüler-BAföG hast und daher das Wohngeldgesetz auf dich nicht anzuwenden ist.

Bestünde dem Grunde nach kein Anspruch auf Schüler-BAföG,  auch nicht. Weil du mit nur 200 Euro Einkommen nicht einmal ansatzweise über das nötige Mindesteinkommen verfügst.

Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig, nicht der Steuerzahler!