Feuerwehrzufahrt, Parken,Halten, Be- und Entladen?

5 Antworten

Rechtlich:
Absolutes Halteverbot. Steht ja schließlich auf dem Schild. Wirst du sogar gewarnt, ist es doch offensichtlich? Muss die Feuerwehr raus, ihr parkt die zu (auch wenns "nur" 3 Minuten sind), könnten in diesen 3 Minuten Menschen sterben.

Nicht rechtlich:
Absolutes Halteverbot. Steht ja schließlich auf dem Schild. Wirst du sogar gewarnt, ist es doch offensichtlich? Muss die Feuerwehr raus, ihr parkt die zu (auch wenns "nur" 3 Minuten sind), könnten in diesen 3 Minuten Menschen sterben!!!!

Hallo,

auch wenn es in der Praxis vielleicht einen Unterschied macht, ob ich beim Fahrzeug bin oder dort parke und mich sonst wohin entferne, macht es rein rechtlich keinen Unterschied.

Absolutes Halteverbot - der Name sagt eigentlich alles!

Viele Grüße

Michael

Wenn in dem das Ordnungsamt vorbei kommt, ist auf jeden Fall ein Bußgeld fällig. Selbst wenn man daneben steht.

Da muss ich dich leider enttäuschen, beides ist unzulässig nach ...

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 12 Halten und Parken
42656e  03.07.2016, 18:50

(1) Das Halten ist unzulässig

1.
an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2.
im Bereich von scharfen Kurven,
3.
auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
4.
auf Bahnübergängen,
5.
vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Helfer2011 
Fragesteller
 03.07.2016, 19:13
@42656e

Und unters Halten fällt damit auch das Be- und Entladen okay.

42656e  03.07.2016, 19:14
@Helfer2011

Genau. Heißt, du darfst eigentlich nicht einmal jemanden aussteigen lassen.

Oh, da werden die lieben Nachbarn auch noch genötigt? Kann ich nicht glauben!

Hier bei uns sind die Damen und Herren vom Ordnungsamt, also vom Rathaus, für den ruhenden Verkehr alleine zuständig.


wurzlsepp668  03.07.2016, 18:50

wo werden hier Nachbarn genötigt?

schleudermaxe  03.07.2016, 18:54
@wurzlsepp668

Wir haben 3 von ihnen letztens ein Zettel an die Windschutzscheibe gepackt:

..... so jedenfalls die Frage und hier bei uns gibt es damit einen kleinen obendrauf.

wurzlsepp668  03.07.2016, 19:56
@schleudermaxe

klar, ist Nötigung ...

wurde das Gesetz, welches Nötigung beschreibt angepasst und ich habs nicht mitbekommen?

Crack  03.07.2016, 19:27

Oh, da werden die lieben Nachbarn auch noch genötigt?

Ein Zettel am Scheibenwischer ist sicher keine Nötigung.

19Michael69  03.07.2016, 19:55

... und der Zettel an der Windschutzscheibe ist auch sicher netter und "nachbarschaftsfreundlicher" als direkt die Damen und Herren vom Ordnungsamt herbeizurufen.

Das könnte man nämlich auch machen.

Gruß Michael