Feuerwehreinsatz und wegen 11h Ruhepause nicht zur schule?

5 Antworten

Ja, das ist verpflichtend.

Im Falle eines Unfalls wärst du nicht versichert.

Wenn er nicht ran geht, schreib ihm eine SMS!

Der Länderauschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI-Unterausschuss UA3) hat in seiner Sitzung am 28./29.01.2005 bzgl. der Ruhezeit nach einem ehrenamtlichen Feuerwehreinsatz folgenden Beschluss gefasst:

Die Einsatztätigkeit ehrenamtlicher Feuerwehrleute fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), so dass die Ruhezeit des § 5 Abs.1 ArbZG nach einem ehrenamtlichen Feuerwehreinsatz nicht einzuhalten ist. Weder aus dem Arbeitszeitgesetz noch aus dem Arbeitsschutzgesetz ergibt sich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer nach einem Feuerwehreinsatz erst nach Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit zu beschäftigen.

Unabhängig davon ist der Arbeitgeber, bei dem der ehrenamtlich Tätige beschäftigt ist, aber nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gehalten, die Arbeitsfähigkeit seiner Arbeitnehmer nach entsprechenden Feuerwehreinsätzen zu überprüfen und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, falls der Arbeitnehmer noch nicht wieder die volle Arbeitsfähigkeit erlangt hat.

xNevan  30.11.2020, 10:19

Ohne deine Quelle in Frage stellen zu wollen, aber ist es nicht ein wenig Unverantwortlich wenn jemand von der Freiwilligen Feuerwehr nach längerem Einsatz ohne Möglichkeit zur Erholung sofort arbeiten müsste?

Rein hypothetisch: die Person wird Abends zu nem Einsatz gerufen ist da von 21 bis 1 Uhr Nachts beschäftigt, ist dann vielleicht um 2 Uhr zuhause. Dann soll sie um 6 Uhr wieder aufstehen und arbeiten gehen? Wenn sie dann noch einen halbwegs körperlich anstrengenden Job hat sind Unfälle doch fast vorprogrammiert.

Frage rein aus Interesse, da ich mich mit dem Thema nicht auskennen. Daher nicht böse sein, wenn ich irgendwas wichtiges nicht bedacht habe 😄

kugel  30.11.2020, 10:33
@xNevan

Bei Deinen Gedankengängen bin ich voll bei Dir.

Leider sieht der Gesetzgeber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer was anderes vor bzw setzt auf Freiwilligkeit.

Ich bin auch der Meinung, dass die Tätigkeit eines derartig wichtigen Ehreamtes auch seitens der Arbeitgeber besser beachtet und geschützt werden sollte.

xNevan  30.11.2020, 10:43
@kugel

Hmmm irgendwie unbefriedigend das sowas nicht gesetzlich geregelt wurde. Aber danke für den Link!

CreeperNicol  30.11.2020, 16:25
@kugel

Freiwillig ist bei der FF nur der Bei- und der Austritt. Alles andere ist Pflicht.

kugel  30.11.2020, 16:27
@CreeperNicol

Der Begriff "Freiwilligkeit" bezog sich auf den Arbeitgeber ;-)

CreeperNicol  30.11.2020, 16:29
@kugel

war mit bewusst, ich wollte lediglich meinen Kommentar genau dazu dazugeben

26Sammy112  30.11.2020, 14:04

Das widerspricht sich allerdings mit den meisten Feuerwehr- und Brandschutzgesetzen der Bundesländer.

So sagt beispielsweise das Brandschutzgesetz (BrSchG) Schleswig-Holstein

§30 Soziale Sicherung
(2) Nehmen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen, Feuersicherheitswachen, Ausbildungsveranstaltungen oder auf Anforderung der Gemeinde an sonstigen Veranstaltungen teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme und für einen angemessenen Zeitraum danach unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes und der Werkfeuerwehren gilt dies jedoch nur, sofern nicht übergeordnete öffentliche Interessen einer Freistellung entgegenstehen. Ihre Abwesenheit haben sie, sofern möglich, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen.

und das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG)

Art. 9 Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
(1) 1Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten der Freistellung das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.

...wobei weder das BrSchG noch das BayFwG den "angemessenen Zeitraum" leider nicht weiter definieren.

CreeperNicol  30.11.2020, 16:31
@26Sammy112

Ebenso der Begriff "Arbeitnehmer". Ab wann ist man Arbeitnehmer und kein Auszubildender mehr? Oder gibt es da einen Unterschied? Alles sehr schwammig geschrieben.

Abhängig vom Bundesland und der Regelung im BRKG. Schüler, Azubis und Studenten sind bei uns in Sachsen von der Regelung ausgenommen.

Das bedeutet, dass dir bei uns weder die Ruhezeit, noch die Freistellung für den Einsatzdienst während der "Arbeitsszeit" gesetzlich zusteht.

So darf man bei uns also nicht einfach so vom Unterricht, der Ausbildungsstätte oder der Uni abhauen, außer das ist abgesprochen, da die geordnete Ausbildung als höheres Gut angesehen wird. Klingt doof, ist es auch. Gerade Vormittags, wo die Anzahl einsatzfähiger Kräfte ohnehin sehr gering ist.

§ 61 (SächsBRKG) Freistellung
(3) Nehmen aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Helfer im Katastrophenschutz während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für einen notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen; [...]

Ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis und ist somit nicht in dem oben genannten Absatz gemeint.

Wie das bei dir ist, müsstest du selbst in deiner Gesetzeslage nachschauen, da ich keine Kenntniss über dein Bundesland habe

Wenn das verpflichtend ist, musst Du das einhalten.

Kannst Du keine Mail schreiben? Oder in der Zentrale des Betriebes anrufen?

Hi Rescaria,

nein, das ist nicht verpflichtend. Du darfst dir natürlich von deiner Einsatz- oder Löschgruppenführung eine Freistellung bzw. den Antrag zur Lohnfortzahlung abholen, aber wenn du sagst, dass du dennoch arbeiten willst, kannst du das tun.

Und meine mitschüler meinen wegen Schulpflicht muss ich trotzdem zur Schule.

Nein, du kannst die Freistellung abgeben.

LG