Ferienwohnung kann nicht vermietet werden, da der Nachbar das Nachbarhaus umbaut und das Etappen Weise, wie lange muss man das dulden?
Die Ferienwohnung liegt in einem Denkmal, das gegenüber liegende Haus wird teilweise umgebaut aber es macht der Besitzer alleine und so dauert das nun schon ein Jahr und nichts geht voran! Wie lange muss man das dulden und hat man Anspruch auf Entschädigung da die Wohnung nicht vermietet werden kann. Eine ist i. momentan an einem Mann vermietet der Arbeitet und sich eine grosse Wohnung für seine Familie sucht um diese nach Deutschland zu bringen! Aber das Haus kostet ja auch und der Nachbar ist frech, unverschämt aber wir sind auf die Einnahmen der Wohnung angewiesen und sehe nicht ein darauf zu verzichten!
7 Antworten
Ich vermute, hier sind die Gräben tiefer als beschrieben und das Verhältnis zum Nachbarn ist grundsätzlich kein Gutes.
Ich habe damals bei meinem An- und Umbau ebenfalls sehr viel in Eigenleistung gemacht und habe sogar einiges länger als ein Jahr gebraucht.
Dabei habe ich möglichst viel Rücksicht genommen und mich mit "lauten Arbeiten" an die Zeiten gehalten.
Wenn auch er das so macht, dann ist das kein Problem.
Es ist ja nun nicht so, dass jede Arbeit auch Lärm verursacht.
Klar, ich kann auch dich verstehen, aber die Ferienwohnung wird dadurch doch nicht unvermietbar.
Einfach mal ein offenes und vor allem freundliches Gespräch mit dem Nachbarn führen, um eine für beide Seiten "akzeptable" Lösung zu finden - wenn denn noch möglich.
Durch ein freundliches Gespräch bei einem kühlen Getränk lässt sich so manches "Problemchen" lösen.
Viele Grüße
Michael
Mit dem reden ich bestimmt nicht. Da er mich Mal bedroht hat als ich ihm einen Brief an die Tür klebte. Weil dieser Mensch Hausabbruch auf unserem Acker abgeladen hat. Ausgemacht war Humus! Der Pächter des Bauernhof von uns wird der Pacht nicht mehr deswegen verlängert. Der Bauernverband meinte sogar ein Grund für eine sofortige Kündigung des Vertrages! Aber bei dem Lärm, heute wurde der Abbruch Geschäft, kann man als Ferienwohnungen nicht anbieten. Finde das nicht okay wenn man dann Lärm macht und damit die Vermietung für den Nachbarn unmöglich macht!
Und nur weil gegenüber gebaut wird kannst du nicht vermieten? Das musst du mir mal erklären.
Vielleicht schwerer Vermieten, vielleicht mit Einbußen, ok. Aber dagegen kannst du nichts machen. Zumindest nicht, solange sich der Nachbar an die Ruhezeiten hält.
Er macht es alleine. Kann daran liegen, dass er sich Handwerker einfach nicht leisten kann oder will. Das ist aber auch sein gutes Recht
Solange der Nachbar sich an alle gesetzlichen Bestimmungen hält, was Lärm und Ruhezeiten angeht, so kannst du hier nichts machen.
Vermiete trotzdem, schreib rein das das Nachbarhaus umgebaut wird und gewähre einen Rabatt. Wenn du ein Haus alleine im Wald willst muss du eines kaufen
versteh nicht, weshalb eine Wohnung nicht vermietet werden kann, weil das gegenüberliegende Haus umgebaut wird bzw. weshalb wird diese Ferienwohnung deshalb unbewohnbar?