Ferienjob - Steuern zurückholen mit Elster
Hi Leute, ich hab letztes Jahr einen Ferienjob gemacht und möchte mir nun die Steuern zurückholen. Ich bin bei Elster angemeldet und habe den Hauptvordruck ausgefüllt. Was muss ich noch ausfüllen? Die Anlage N mit Anlage VL (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner) ODER Anlage N AUS (Steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner (A))?
Wohl eher das Erste, oder? Da ich beim zweiten überhaupt keine Angaben zu meinem Arbeitslohn machen kann, beim ersten aber schon?
Danke
3 Antworten
Ein Ferienjob wird grundsätzlich wenig besteuert. Du wirst also kaum bis gar nichts wieder bekommen. Wenn du was falsch machst, kannst du auch gut und gerne was zahlen! Außerdem ist noch zu beachten, wer einmal eine Steuererklärung macht, MUSS sie immer machen. Fange also erst damit an wenn es sich lohnt und du im Arbeitsleben stehst und jedes etwas wieder bekommen solltest.
Ein Ferienjob wird grundsätzlich wenig besteuert
Eín Ferienjob wird genauso besteuert wie jede andere steuerpflichtige Beschäftigung.
Du wirst also kaum bis gar nichts wieder bekommen
Wenn er außer dem Ferienjob keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hatte, liegt das zu versteuernde Einkommen wahrscheinlich unter dem Grundfreibetrag Somit werden die gesamten Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggfs. Kirchensteuer) erstattet.
Außerdem ist noch zu beachten, wer einmal eine Steuererklärung macht, MUSS sie immer machen.
Das ist ein nicht auszurottendes Gerücht und weiter nichts.. Man muss nur eine Steuererklärung abgeben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für Arbeitnehmer findet man die in § 46 Einkommensteuergesetz.
Dem Kommentar von PattrickLassan kann ich nur zustimmen. Falls du Steuern bezahlt hast bzw. dir abgezogen wurden, dann bekommst du diese in der Regel komplett zurück, Hauptboden und Anlage N ausfüllen und abschicken. Man muß nur eine Steuererklärung abgeben, wenn Einkommen da waren. Also wenn man mal ein Jahr nicht gejobt hat, muß man auch nichts abgeben.
Eine ganz normale Anlage N ohne irgendwelche weiteren Anlagen. Die Anlage N-AUS ist für ausländische Einkünfte.