Fehlzeiten in der Umschulung

2 Antworten

Das Problem ist die IHK; die definiert die Rahmenbdingungen für die Zulassung zur IHK Prüfung (auch bei Umschulungen). In Berlin bedeutet das z.B. nicht mehr als 10 % der Ausbildungszeit als Fehlzeiten. Wenn jedoch alle Ausbildungsinhalte bearbeitet werden und in Form z. B. von bestandenen Klausuren nachgewiesen werden, dann lässt die IHK in Einzelfällen auch bei höheren Fehlzeiten zur Prüfung zu. Wer dies seriös nachweist wird seine Prüfung machen dürfen (und wenn die Ausbildungsstätte mitgeht).

Finde ich klasse! Ich denke das es für deinen Fall Sonderreglungen gibt, frag am besten einmal beim Amt nach! Dort können Sie meiner Meinung nach nicht sturr nach Vorschrfit gehen, bzw. es gibt bestimmt die passende Reglung für dich ohne das du Nachteile daraus ziehen musst!

Viel Glück!