Familienversicherung trotz Gewerbe?

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Umsatz interessiert die Kasse nicht, Anzahl Stunden zwar schon aber es ist nicht ganz einfach dir nachzuweisen, dass du mehr als 15 Stunden die Woche darauf verwenden würdest.

Entscheidend ist der Gewinn, den du erwirtschaftest. Dieser darf 1/3 der Bezugsgröße nicht überschreiten.

2.975,- € / 3 = 425,- €.

Entscheidend ist der Jahresgewinn geteilt durch Anzahl der Monate.

Jana2501 
Fragesteller
 11.05.2017, 18:59

So hat es mir nun auch meine Krankenversicherung erklärt und bestätigt. Danke - auch den anderen - für die Antworten!

Liebe Grüße
Jana

kevin1905  11.05.2017, 23:43
@Jana2501

1/7 natürlich, nicht 1/3.

Das ist einfach.
Und zwar sofort.

In der Familien Versicherung der GKV kannst du nur bleiben wenn du eine kurzfristige Beschäftigung hast die nicht länger als zwei Monate dauert. Alles darüber hinaus muss angemeldet werden und du wirst zum "Selbstzahler". Allerdings kannst du einen verringerten Beitrag beantragen wenn dein Verdienst wirklich so niedrig ausfallen sollte. Kannst aber auch eine PKV rechnen lassen, könnte sogar günstiger sein.

Grüße
Der Besserwisser

Apolon  09.05.2017, 12:59

Kannst aber auch eine PKV rechnen lassen, könnte sogar günstiger sein.

Völliger Unsinn.

Wenn du keine Ahnung hast, solltest du auf solche Kommentare verzichten.

Besserwisser109  09.05.2017, 13:06

Wieso sollte das "Völliger Unsinn" sein? Der Mindestbeitrag in der GKV liegt bei ~ 240€ wen man es beantragt. Ansonsten liegt dieser bei ~ 400€. Dazu kommt das es keine Rückerstattung für zu viel gezahlte Beiträge gibt. Da kann eine PKV schon mal günstiger sein. Ich hätte gerne eine Erklärung da ich gerne verstehen möchte warum es "Völliger Unsinn" ist.

NamenSindSchwer  09.05.2017, 13:19
@Besserwisser109

Statt "völliger Unsinn" kann man auch "unverantwortlich kurzsichtig" sagen. 

"Ich geh einfach mal in die PKV weils dort aktuell billiger ist" ist der VÖLLIG falsche Ansatz wenn es um die Krankenversicherung geht. Wegen genau solchen Ratschlägen und daraus folgenden Entscheidungen muss man immer wieder die Horror Geschichten von den Leuten hören, die im Alter an den Beiträgen zur PKV kaputt gehen. 

Die PKV ist kein "Beitrags-Spar-Modell". 

Apolon  09.05.2017, 16:42
@Besserwisser109

Wieso sollte das "Völliger Unsinn" sein?

Ich hoffe ja, dass du den Text des TE nicht richtig gelesen hast, denn sonst, müsste ich dir vorsätzlichen Unfug unterstellen.

Die TE schreibt:

Nun möchte ich mir ein Gewerbe anmelden. Mit viel Einkommen über das Gewerbe rechne ich im Moment nicht

Wie soll sie denn dann die Beiträge für die PKV zahlen können?

Unter Umständen (entsprechend ihres Einkommens) besteht sogar die Möglichkeit noch in der Familienversicherung des Ehemanns bleiben zu können.

Merkst du jetzt, welchen Unsinn du hier von dir gegeben hast.

Der Mindestbeitrag in der GKV liegt bei ~ 240€ wen man es beantragt.

Richtig gilt für Existenzgründung - und weshalb soll sie denn dann eine PKV abschließen, wo mit Sicherheit der Anfangsbeitrag höher ist, oder alternativ der Vertrag einen Selbstbehalt von über 1000 € hätte (was auch unsinnig wäre).

Außerdem sollte man auch ein wenig weiter denken, denn der Rückweg aus der PKV zur GKV  ist manchmal nicht so einfach.

Besserwisser109  09.05.2017, 13:26

Horrorgeschichten von Leuten die im Alter an den Beiträgen kaputt gehen, hört man nur da diese Leute nicht an ihre Altersrückstellungen denken! Außerdem habe ich die Dame in keinem Wort in eine PKV gedrängt, sondern lediglich alle Optionen dargelegt.

NamenSindSchwer  09.05.2017, 13:33
@Besserwisser109

Ändert nichts an der Tatsache, dass sich jemanden der "nicht mit viel Einkommen" rechnet auf Dauer die PKV nicht leisten kann. Woher sollen denn dauerhaft die 200€+ jeden Monat für zusätzliche Altersvorsorge kommen? Wenn man (nur) die Differenz zur GKV beiseite legt ist die PKV genau 0€ günstiger und das wird auf die Dauer dann eher nicht besser...

Und der Hinweise "kannst mal ne PKV rechnen lassen, ist vielleicht günstiger" ist halt, wie bereits erwähnt, einfach nur kurzsichtig. Da muss man schon auf wesentlich mehr achten als die (vermeintliche) Prämienersparnis zum Vertragsbeginn. 

Kunterbunt23  09.05.2017, 22:28

Lieber Besserwisser, das stimmt so nicht ganz. Wenn man nicht hauptberuflich selbständig ist, kann man auch in der FV bleiben, wenn das monatliche Einkommen unter EUR 425,00 bleibt. 

Nur wenn man hauptberuflich selbständig ist oder/und Einkommen über EUR 425,00/Minat hat, muss man sich selbst versichern.

Sobald ein Gewerbe betrieben wird und ein eigenes Einkommen erzielt wird ist es grundsätzlich vorbei mit kostenfreier Familienmitversicherung und du musst dich selbst Krankenversichern.

Du kannst dich dann freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichern. was ich unbedingt anraten würde.

Zu Anfang wird der beitrag nach dem geschätzen Einkommen = Gewinn

( nicht Umsatz) berechnet. Im Folgejahr musst du deine Einkommenssteuerbescheid der Krankenkasse vorlegen. Denn nach dem in dem Einkommessteuerbescheid festgelegten zu versteuerenden Einkomen werden dann deine Beiträge berechnet.

Es gibt jedoch ausnahmen: liegt das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, so kann weiter Familienmitversichert sein.

Und als Existenzgründer kann man bei seiner Krankenkasse Beitragsermäßigungen wegen geringen einkommes beantragen, wenn man keinen Existenzzuschuß erhält.

Ohne diesen Ermäßigungantrag wir dein Beitrag von einem angenommenen mind. Einkommen von 2.231,25€ berechnet

Wie das alles geht kannst du hier nachlesen:


https://www.tk.de/tk/versichert-als-selbststaendige/beitraege-selbststaendige/beitragsermaessigung/461824


Erwartest du ein noch geringers Einkommen, dann jedoch ist das keine Selbstständigkeit, sondern ein teueres Hobby.


siola55  09.05.2017, 14:48

Sobald ein Gewerbe betrieben wird und ein eigenes Einkommen erzielt wird ist es grundsätzlich vorbei mit kostenfreier Familienmitversicherung und du musst dich selbst Krankenversichern.

Da irrst du dich aber - es gibt auch ein Gewerbe im Nebenberuf und eine Einkommensgrenze von 425 € mtl. für einen kostenlosen Familien(kranken)schutz!

Griesuh  09.05.2017, 18:02
@siola55

Ob das ein Nebengewerbe ist, ist hier überhaupt nicht relevant.

Auch im Nebengewerbe werden aus den Einkünften Beiträge fällig wenn::

Hast du schon mal etwas von der Geringfügigkeitsgrenze gehört? Siehe meinen Beitrag oben.

wenn diese Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.

Ich zitiere nochmals was ich dazu geschrieben habe:
Es gibt jedoch ausnahmen: liegt das Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, so kann weiter Familienmitversichert sein


Und hättest du richtig gelesen, hättest du dir deinen Kommentar ersparen können.

Und auch die Dauemen hoch zu deinem Kommentar liegen lhier nicht richtig

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Apolon  09.05.2017, 18:13
@Griesuh

Möglich, dass du deinen Text weiter unten berichtigt hast.

Aber der Eingangssatz war falsch.

 Sobald ein Gewerbe betrieben wird und ein eigenes Einkommen erzielt wird ist es grundsätzlich vorbei mit kostenfreier Familienmitversicherung und du musst dich selbst Krankenversichern.

Griesuh  09.05.2017, 18:19
@Apolon

Im Eingangstext steht:  Grundsätzlich.

Und Grundsätzlich bedeutet immer : es gibt ausnahmen.

Und diese Ausnahmen habe ich klar und und exat aufgeführt.

Und ich habe NICHTS berichtigt. Ich habe das zitiert was ich in meinem ersten Beitrag dazu schrieb.

Deswegen sage ich wieder: wer lesen kann ist klar im Vorteil.

siola55  09.05.2017, 19:31
@Griesuh

Dein erster Satz ist trotzdem falsch - für Jana als Laie in dem Geschäft irreführend...!

Griesuh  09.05.2017, 19:38
@siola55

Der erste Satz ist nicht falsch.. Er mag für Laien verwirrend sein, aber er ist nicht falsch. Und deshalb beende ich jetzt diese Diskussion.

Apolon  10.05.2017, 00:58
@Griesuh

Und Grundsätzlich bedeutet immer : es gibt ausnahmen.

Was für ein Unsinn - wir sind doch hier nicht im Kindergarten!

Wie wäre es denn, wenn du  mal zugeben würdest, dass dein Text völliger Unsinn war.

Apolon  10.05.2017, 01:01
@Griesuh

@Griesuh,

solche Leute habe ich schon kennen gelernt.

Der erste Satz ist nicht falsch

Wenn du meinst.

Dein Hinweis ist völliger Blödsinn!

Griesuh  10.05.2017, 10:43
@Apolon

Da hast du recht, solche unnötigen Kommentare gibt es nur im Kindergarten. Text lesen, kapieren und dann antworten. Sorry.

Apolon  10.05.2017, 18:17
@Griesuh

@Griesuh,

wann wirst du erwachsen?

Wenn du weniger als 15 Stunden/ Woche in deinem Gewerbe tätig bist, dein Einkommen daraus unter der Grenze von 395,--Euro liegt, hats du weiterhin Anspruch auf die kostenfreie Familienversichereung bei deinem Mann. nur bitte teilte der Krankenkasse den Beginn mit und auch, das und wie viel Einkommen zu erzielst. Mit weniger als 15 Stunde bist du nicht "hauptberuflich" selbstständig- auch wenn andere hier anderes schreiben- sie sollten besser bei einer Krankenkasse arbeiten, dann würden sie nicht solchen Quatsch schreiben- es ist so.

Du musst auf deinen Verdienst achten und den Einkommensteuerbescheid bei deiner Krankenkasse dann vorlegen. Stellen die dann fest, dass du über dem Freibetrag für die kostenfreie Familienversicherung im Durchschnitt im monat verdient hast, dann musst du leider auch rückwirkend Beiträge als Selbstständige zahlen. Diese liegen bei geringem Einkommen- soziale Härte genannt- musst du dann beantragen- immer noch bei ca. 250,-- Euro.

Hi Jana2501,

kein Problem, solange du dein Gewerbe nebenberuflich ausübst und dein Einkommen dabei 425 € monatlich nicht überschreitet ;-)

Weitere Hinweise, Infos und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de z.B. unter "Eigenes Gewerbe gründen"...

www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß siola55