Falscher Name bei Abonnement angegeben, muss man trotzdem bezahlen?
Hallo,
Mein Kollege hat bei irgendeiner Zeitung irgendwas unterschrieben, dass er zwei Wochen lang diese erhält und das kostenlos. Danach muss man bezahlen wenn man nicht kündigt. Er hat aber keine Kontodaten angegeben. Seine Adresse wurde korrekt angegeben, aber Vor- und Nachname sind falsch geschrieben. Als er nach langer Zeit in seine Email geschaut hat er schon Rechnungen für zwei Wochen erhalten, da er vergessen hatte zu kündigen.
Jetzt die Frage:
Da die keine Bankdaten und einen Namen haben der ihm nicht zugeordnet werden kann, soll er einfach die Rechnungen ignorieren? Sollte er kündigen, obwohl die nicht den richtigen Namen haben, oder können die dann zurückverfolgen, dass er das war?
Danke schon mal im vor raus für eure Antworten. Ich werde sie sofort weiterleiten.
2 Antworten
also dein "kolege" hat jenachdem jetzt ein problem dein "kolege" sollte das abo so schnell wie möglich kündigen und hoffen das sie dich in ruhe lassen kan aber sein das du rechtlich verpflichtet bist das du rechnungen bezahlen must !
nein er kündigt nur das abbo bei der Gesellschaft ich schätze die Zeitschriften sind angekommen oder ?
und somit muss er die auch bezahlen
das er kündigt heist nur das er keine weiteren bekommen will und bekommen wird
Um ehrlich zu sein weiß er nicht einmal ob die angekommen sind, weil er das nicht überprüft hat. Macht es einen unterschied wenn nichts ankommt?
Noch eine Sache: Er hat zwei Rechnungen bekommen auf eine Email bekommen in der auch nicht seine wirklichen Daten angegeben sind. Sollte er diese zwei dann bezahlen oder ignorieren?
also es ist komisch das die Adresse stimmt aber nichts ankommt ich sags mal so ich würde einfach kündigen und nichts bezahlen wen Dan aber eine Mahnung bei ihm zuhause (ALS BRIEF) ankommt muss er sie bezahlen wen er unterschrieben hat man könnte natürlich auch Vorgericht gehen weil Minderjährige keine rechtsgültigen vertäge ab schlissen dürfen.
Dein Kollege hat durch die falsche Namensangabe einen Betrug begangen, da er offensichtlich niemals vorhatte zu zahlen (warum sonst der falsche Name). Es ist jetzt zwar nicht so mega-wahrscheinlich, dass der Verlag Anzeige erstattet, aber ausschliessen kann man es auch nicht. Ebenso wird -unabhängig davon- abzuwarten sein, wie der Verlag zivilrechtlich vorgeht (Inkasso, Anwalt, Gericht....). Wird richtig teuer, wenn es dumm läuft...
Aber wenn mein "Kollege" kündigt bestätigt er dann nicht irgendwie seien existent?