Falsche Rechnungs- und Lieferadresse. Rechnungen nicht bezahlt. Inkasso

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zu beweisn, dass er es nciht war, wird erstmal zeit daueren und kosten zusätzlich Geld. Ich finde er sollte bezahlen, und dann zivielrechtlich das Geld bei seiner Ex einfordern und einklagen. wenn er genügend Zeigen hat, dass sie die Sachen auf seinen Namen bestellt hat. Anosnten kann er sich auch jetzt gleich einen Anwalt nehmen, das kostet auch uaber er hat dann eine Fachmännische Meinung auf der er bauen kann. viel Glück

Ausweislich deiner Aussagen gehe ich davon aus, dass ein rechtkräftiger Titel vorliegt. Sodann hilft es nur, die Forderung zunächst ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu überweisen und sodann die Forderung gegen die Freundin deines Sohnes geltend zu machen.

Entschuldige mal, aber als Student ist er doch nicht aufs Köpfchen geknallt...! Durch seine Untätigkeit in dieser Sache steht er doch kurz davor, einen Schufaeintrag zu bekommen, von einer polizeilichen Betrugsanzeige UND der zivilrechtlichen Klage auf Schadenersatzforderungen ganz abgesehen.

Offensichtlich lautet die Rechnung auf seinen Namen und für einen Widerspruch ist es nun zu spät. Folglich kann er nur zahlen! Fakt ist, dass die Versandhäuser ordnungsgemäß geliefert haben und schadenfrei zu halten sind.

Was kann er tun...er sollte zuerst einmal zahlen und diese Forderung dann gegenüber seiner Ex-Freundin geltend machen! Das man hier Mahnung 2 und Inkasso abwartet war hinsichtlich der kosten sicherlich nicht hilfreich! Wenn die Freundin dies wirklich ohne sein wissen tat, dann solltet ihr euch mit ihr in Verbindung setzen und ihr mal deutlich machen das es sich hierbei dann um Betrug handelt! Sollte sie stur bleiben, dann bleibt euch halt nur der Weg über eine Anzeige und die Kosten von ihr einzuklagen! leichter wäre es gewesen, direkt bei erhalt der Ware, die ja an euch geschickt wurde das Geld von ihr zu nehmen oder eben das Zeug zurückzuschicken. Eine kleine Sache noch....wichtig ist, seit ihr nur die Liefer und RechnungsADRESSE?? Also steht da der Name deines Sohnes oder steht ihr Name und es wurde nur zu euch geschickt? Sollte dort ihr Name stehen könnt ihr auf sie verweisen, anderenfalls bezahlen und eben von ihr zurückfordern, notfalls durch Klage!

Widerspruch erklären und Sachlage schildern. Die Adresse der Exfreundin herausgeben und an die verweisen.

Alternativ sollte er die Rechnung bezahlen und dann per gerichtlichem Mahnverfahren die Rückzahlung durch seine Ex verlangen.

Mal ne ganz dumme Frage: Wer hat den Empfang der Ware quittiert?