Falsche Identität online strafbar?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Glaube kaum, das die Frage dir hier jemand fachgerecht beantworten kann. Such dir einen Anwalt, wenn du betroffen bist.

Aber generell sind Accounts unter falschem Namen wohl eher nicht verboten, verstoßen aber gegen die AGB`s der (amerikanischen) Betreiber. Die sperren dich höchstens, zeigen dich aber nicht an.

Das verwenden fremder Bilder ist natürlich allein wegen dem Copyright nicht erlaubt, wobei das vielleicht dann auch fraglich ist, wie das bei Instagram Bildern ausschaut. Vielleicht tritt man da sogar sein Urheberrecht ab? Müsste man wohl genauer prüfen...

Ansonsten kannst du so gesehen Leute ruhig zu nem Treffen locken, aber wenn die jetzt sagen wir mal noch minderjährig sind und der Schreiber nicht, wird das Ganze vielleicht noch speziell... Vor allem werden die Chatverläufe dann noch interessant.

Ansonsten kann ich mich sicherlich ohne strafbar zu machen, mit Leuten verabreden und einfach nicht hingehen. Ist ja kein geschäft und insofern egal, was der Andere dafür bezahlt hat. Stell dir mal einfach logisch vor, du wärst bei vereinbarten Treffen jusirtisch verpflichtet auch hinzugehen... Eher nicht vorstellbar, oder? Dürfte also auch für das Strafmaß (falls es wegen irgendwas eines geben sollte) keine Rolle spielen.

Anonymous31415 
Fragesteller
 06.08.2017, 00:17

Vielen Dank für die Antwort. Gut zu wissen, dass mein Freund also nicht allzu tief in der Sch**sse steckt, aber ich versuche im dennoch zu erklären, dass er damit aufhören sollte xD .

Anonymous31415 
Fragesteller
 06.08.2017, 00:20

Wäre es legal, die Chatverläufe auf sozialen Netzwerken hochzuladen, wenn man Nutzername, Profilbild, etc, zensieren würde`?

Bitterkraut  06.08.2017, 00:26
@Anonymous31415

Warum willst du das wissen, wenn du deinem angeblichen Freund doch angelbich erklären willst, dass er damit aufhören soll? 

HagazussaT  06.08.2017, 00:26
@Anonymous31415

Bin ich mir nicht sicher. Wieso hast du das Bedürfnis? Würde es im Zweifel halt lassen.

Wenns um nen Freund geht, lass das doch halt sein Problem sein. Aber okay, dann hättest du wohl auch keinen Chat... hm...

Such dir doch lieber nen Anwalt :)

Anonymous31415 
Fragesteller
 06.08.2017, 00:31
@Bitterkraut

Ich finds zwar moralisch verwerflich aber dennoch lustig 

Bitterkraut  06.08.2017, 00:32

Copyright gibt es bei uns nicht und das Urheberrecht tritt man nicht ab, wenn man, wo auch immer, einen Account eröffnet. Man erlaubt nur die Nutzung. Ist hier auch so. Urheber bleibt immer der Urheber. 

Verwendung der Bilder: § 22 KunstUrhG

Der reine Besitz eines solchen Fake-Kontos ist nicht verboten, verstößt allerdings mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gegen die Nutzungsbedingungen des Dienstes.

SirSchinken  06.08.2017, 00:26

Bezogen auf die Folgen gibt § 33 KunstUrhG Licht:


Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

Allerdings:


Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Anonymous31415 
Fragesteller
 09.08.2017, 10:47
@SirSchinken

Vielen Dank

§ 111 des OWiG : Falsche Namensangabe (§ 263 StGB : Betrug)

§ 263 StGB : Vortäuschung falscher Tatsachen

§ 53 : Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch


§ 106 UrhG : Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke


Habe welche im Kopf. Da kannst du das mal nachlesen.

Anonymous31415 
Fragesteller
 06.08.2017, 00:13

Ist es möglich, dass mein Freund dafür verklagt werden könnte und welches Strafmaß ist im Höchstfall zu erwarten?

Bitterkraut  06.08.2017, 00:16

263 fällt flach, solltest du mal lesen. Dann findest du vielleicht heraus, warum. Vortäuschen falscher Tatsachen als solches ist kein Betrug. 

Aus welchem Gesetzbuch stammt § 53? Der im Urhebergesetz spielt im o.g. Fall auch keine Rolle. 

SirSchinken  06.08.2017, 00:18

Alle dieser Paragraphen fallen weg, der besagte § 53 stammt übrigens aus dem UrhG wie du selbst bereits festgestellt hast.

psychopathicus  06.08.2017, 00:20
@SirSchinken

Sorry Leute, ich sagte ja, habe nur diese im Kopf, sie sollte selber lieber nachlesen.

Danke für die Aufklärung.

Frooopy  06.08.2017, 00:22
@SirSchinken

Vor allem ist der Schaden zu gering, dass er verklagt werden könnte. Ein Richter würde ihm wohl sagen, dass es die Aufgabe der Erziehungsberechtigten ist ihren Kindern den Umgang mit dem Internet beizubringen und nicht seine.

Im schlechtesten Fall, wenn er meint das die Polizei sowas ja auch macht, wäre das Amtsanmaßung und das ist in der Tat strafbar.

Wenn es unbedingt strafbar wäre, hätte die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft alleine wegen der ganzen fantasienamen auf TWITTER auf Jahrzehnte zu tun!

Falls du allerdings persönlich betroffen bist, fürchte ich, musst du "Zivilklage" einreichen. 

Ich glaube, dass das einzig illegale, das Benutzen der Bilder ohne Erlaubnis ist.