Falsche Fassadenfarbe wie vereinbart durch Malerfirma angebracht

1 Antwort

Ihr werdet ja einen Vertrag haben mit dem Maler, und wenn der etwas anderes verwendet, dann tut er dies auf eigenes Risiko.

Nun kannn man darüber streiten ob:

a) eine Nachbessererung erforderlich ist b) ein Preisnachlass möglich ist der ungefähr dem entspricht was an Minderleistung zu erwarten ist

Da ein Preisunterschied bei der Farbe von über 33% gegeben ist, denke ich nicht das der Maler sich mit Unverhältnismäßigkeit herausreden kann. Wenn er dann noch das Abgerechnet hat, was ursprünglich vereinbart war, dann grenz es sogar an Betrug.Ausserdem bei dem Preisunterschied hätte der Maler wissen müssen das wahrscheinlich ein deutlich qualitativer Unterschied bei der Farbe besteht und vorher darauf hinweisen müssen.