Falsch geparkt und trotzdem kann man Geld bekommen?
Ich weiß nicht ob mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe da eine Frage die mich sehr interessiert. Und zwar folgendes. Wir wohnen auf einem Dorf, in einer Straße mit komplett abgesenkten Gehweg/Bordstein ( also die Bordsteinkante ist halb so hoch wie normal) . Unsere Häuser stehen versetzt gegenüber, also Zickzack. Nun ist mir vor ca.3 Jahren ein dummes Malör passiert. Ich musste meinen Mann aus der Spätschicht abholen und fuhr mit unseren damaligen Multipla rückwärts unserer EInfahrt raus und ich hörte es auf einmal knirschen. Pech gehabt, das Auto der Freundin unserer Nachbarin hatte dort geparkt und ich habe das Auto nicht gesehen. Es war kein großer Schaden, ca. 600 Euro ( bevor die Versicherung ins Spiel kam). Als die Frau am nächsten Tag doch den Schaden über eine Versicherung regeln wollte, erfuhr ich,das unsere Versicherung zum Schluß 2500 Euro bezahlen musste, man möchte bedenken, für einen 14 Jahre alten VW-Polo!!!!! Vor gut 2 Jahren ist das gleiche meiner Freundin passiert. Sie fuhr rückwärts raus und eckte an das Auto der Nachbarstochter. Es stand genau an der selben Stelle und es war dunkel. Es war ein Miniminischaden, ein Beulchen so groß wie ein Daumennagel, Da sie den " Anbumser" nicht merkte, ist sie nach Hause gefahren und kurze Zeit später klingelte die Nachbarin..naja, auf jeden Fall musste die Poliziei kommen ( die übringens auch keinen großen Schaden entdecken konnte), die Versicherung meiner Freundin hat auch über 2000 Euro bezahlen müssen und sie war sogar ihre Fleppen für 1 Jahr los wegen Fahrerflucht. Nun stand meine Mutter vor ein paar Monaten an GENAU der selben Stelle wie die anderen beiden Autos, hat schnell was bei mir ausgeladen und als sie wieder kam war ein Strafzettel dran und sie musste 15 Euro wegen falschen parken bezahlen. Aber nun frag ich mich, wenn das Parken dort verboten ist, warum haben die 2 Frauen das volle Geld von der Versicherung bekommen? Hätten die nicht eine Teilschuld mittragen müssen? Ich weiß, ich kann an der ganze nichts mehr ändern, aber interessieren würde es mich doch.... falls wieder mal was passiert! :-o)
8 Antworten
Das Haltverbot besteht dort deshalb, WEIL die Straße eng ist. Es ergibt sich aus den allgemeinen Verkehrsvorschriften der StVO, muss also nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen angeordnet werden.
Dazu aus der StVO:
§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
Wer an einer engen Straßenstelle parkt und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Das gebietet das Ordnungsrecht. Das aber hat mit dem zivilrechtlichen Schadensersatz nichts zu tun. Schadensersatzpflichtig ist, wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt. Wer also rückwärtsfahrend ein parkendes Fahrzeug beschädigt, der muss den Schaden ersetzen, denn als Rückwärtsfahrer unterliegt er einer besonderen Sorgfaltsplicht (§ 9 Abs. 5 StVO), die dazu führt, dass sich der Betroffene erforderlichenfalls sogar einweisen lassen muss. Wenn es aber in einer solchen Situation zu einem Unfall kommt, dann wird nach dem "Beweis des ersten Anscheins" davon ausgegangen, dass der Rückwärtsfahrer diese besondere Sorgfaltspflicht nicht hinreichend erfüllt hat und deshalb allein für den Unfall verantwortlich und somit auch allein schadensersatzpflichtig ist. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte falsch geparkt hat. In solch einem Falle muss der Falschparker nur dann einen Teil des Schadens selber tragen (und dem anderen einen Teil ersetzen), wenn das Falschparken den Unfall mitverursacht hat. Das aber wird in der Regel nicht anzunehmen sein. Alleine das Parken im Haltverbot ist in der Regel kein ursächlicher Beitrag zu einem Unfall, den ein Rückwärtsfahrer durch Unaufmerksamkeit verursacht.
Wird also in einem solchen Falle die Polzei hinzugeholt, dann wird sie den Falschparker kostenpflichtig verwarnen (15 - 25 Euro) und den Rückwärtsfahrer anzeigen. Er wird wegen Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Rückwärtsfahren ein Bußgeld von 100 Euro zahlen müssen und erhält 2 Punkte in Flensburg. Damit ist die Sache für die Polizei und die Behörde erledigt.
Für die beiden Beteiligten folgt nun die Schadensregulierung. Und die wird so verlaufen wie oben erläutert.
:-o) Danke für die Mühe und die Aufklärung. Habe auch im Internet gestöbert und Gerichtsurteile durchgelesen. Dann kann ich nur sagen, das meine Mutter zur falschen Zeit am falschen Ort war. Na dann kann ich ja nur hoffen, dass die Nachbarn auch eines Tages mal erwischt werden, weil dort tagtäglich rund um die Uhr geparkt wird und bisher noch nichts unternommen wurde. Das ärgert mich! grummel Aber ok.... ist nicht zu ändern und ich weiß jetzt Bescheid! :-o)
Warum die Aufregung? 1. Wenn ich mit einem Fahrzeug rückwärts fahre, mache ich das nicht nach Gehör, sonder lasse mich zur Not von jemandem heraus winken. 2. Komme ich trotzdem nicht an dem, wenn auch falsch geparktem Fahrzeug, vorbei, so kann ich das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen, die das Fahrzeug wegen Behinderung abschleppen werden. Hierfür ist ein Bußgeld fällig. Kommt es zu einem Vermögensschaden, dadurch, das Sie Termine versäumen, oder zu spät zur Arbeit kommen, ist dafür der Verursacher haftbar. Ausserdem kann sich jeder Autofahrer eine kleine Kamera für 30 Euro leisten um nach einem Schadenfall auch die Beschädigung des Unfallgegners zu dokumentieren und somit seiner eigenen Versicherung zu helfen, den Schadenumfang besser einzuschätzen. Verzichtet man darauf, ist Manipulation Tür und Tor geöffnet. Ein Sachverständiger dokumentiert den Schaden aber er war nicth dabei und kann nicht immer erkennen ob ein Schaden nachher noch vergrößert wurde oder er von Anfang an war.
Soweit ich weiß gilt der Grundsatz: Ein geparktes Fahrzeug kann keinen Schaden verursachen. Selbst nicht im Halteverbot. Ein Bekannter von mir hatte einmal an einer Bushaltestelle geparkt, was ja auch verboten ist, der Bus ist reingefahren und hat einen relativ hohen Schaden verursacht, den das Busunternehmen auch bezahlen mußte. Denn nur weil man falsch steht, heißt es nicht daß jeder das Fahrzeug ungestraft Beschädigen darf...
Stichwort Güterabwägung! Und das Eigentum ist nunmal ein höherrangiges Gut als das abstrakte Konzept Parkverbot.
OK, dann weiß ich Bescheid! Ist alles gar nicht so einfach und man fühlt sich doch irgendwie ungerecht behandelt. Aber wenn es so ist, dann ist es halt so. Und was kann man machen wenn das eigenen Auto beschädigt wird und niemand für den Schaden zur Rechenschaft gezogen werden kann ( wie bei mir, abefahrener Außenspiegel) ? Dann hat man die berühmte Arschkarte gezogen? :-o(
Nen Strafzettel kannste ja bekommen wenn du da stehst, oder auch abgeschleppt werden, aber wenn einer das Fahrzeug beschädigt, ist der halt selber Schuld. Mir ist noch eingefallen, daß mir so was ähnliches ja auch mal vor einigen Jahren passiert war. Hab in der Hofeinfahrt geparkt (wohl etwas zu weit von der Hauswand weg), und mein Nachbar wollte unbedingt auf den Hof fahren und hat versucht sich vorbeizuquetschen (hätte ja auch mal eben klingeln können, aber das wär ja zu einfach gewesen) und hat sich bei dem Versuch an der anderen Hauswand die komplette Seite seines Autos aufgekratzt. Woltle natürlich das Geld von mir. Polizei kam, hat ihn auch nochmal darauf hingewiesen dass er ja hätte Bescheid sagen können, der kennt mich ja, und meinten halt eben, daß wenn er meint daß zu versuchen, muß er auch selber haften. Hab ihn ja nicht abgedrängt oder so was. Wie gesagt, parkende Autos können keinen Schaden verursachen.
Nur weil jemand sich falsch verhält, ist er noch kein Freiwild.
Wenn also ein falsch geparktes Auto beschädigt wird, wird der Schädiger genauso behandelt wie wenn das Fahrzeug richtig geparkt gewesen wäre. Ausnahmen gibt es dann, wenn das Schadensereignis teilweise auf das Fehlverhalten zurückzuführen ist (z.B. sehr schmale Straße; Ausparken fast nicht möglich). Dann trägt der Falschparker einen Teil seines Schadens ggf. selbst.
Google mal nach "falsch geparkt auto beschädigt" und du wirst sehen das es dazu schon etliche Urteile gibt. In der Regel spielt es keine Rolle ob falsch geparkt wurde, wer ein stehendes Fahrzeug anfährt hat Schuld.
Aha... ist ja irgendwie ungerecht! Dann muss ich mein Auto wohl auch mal genau gegenüber der Einfahrt hinstellen und warten bis mir jemand dran fährt!? :-o) Scheint ja leicht zu sein sein Taschengeld dank Versicherung aufzubessern! :-o) Aber das Glück hab ich leider nie, mir wurde erst vor kurzem der Außenspiegel abgefahren und bei mir hat sich keiner gemeldet! Dumm gelaufen... :-o(
Das ist bestimmt nicht ungerecht, es hindert dich keiner daran beim Ordnungsamt oder der Polizei an zu rufen und den Falschparker an zu zeigen. Was glaubst du was passieren würde wenn man in so einem Fall immer von einer Teilschuld ausgeht. Dann gäbe es bestimmt Zeitgenossen die absichtlich Falschparker rammen, was besonders dann als Racheaktion gut kommt, wenn das eigenen Auto eine Schrottkarre ist.
Aber das widerspricht sich doch irgendwie alles! Wenn dort ein Parkverbot oder Halteverbot ist, DARF man sich dort erst gar nicht hinstellen!!!!? Kann ich dann echt irgendwie nicht verstehen das man trotzdem noch Geld bekommt! Ich dachte das der Falschparker auch eine Teilschuld trägt!? :-o( Ist ja echt der Hammer... dann brauchen sich die Versicherungen doch auch nicht wundern wenn die Millionen zahlen müssen!? Aber danke für die Auskunft, dann weiß ich ja Bescheid! :-o)