Falsch geparkt und trotzdem kann man Geld bekommen?

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Das Haltverbot besteht dort deshalb, WEIL die Straße eng ist. Es ergibt sich aus den allgemeinen Verkehrsvorschriften der StVO, muss also nicht ausdrücklich durch Verkehrszeichen angeordnet werden.

Dazu aus der StVO:

§ 12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

  1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

Wer an einer engen Straßenstelle parkt und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Das gebietet das Ordnungsrecht. Das aber hat mit dem zivilrechtlichen Schadensersatz nichts zu tun. Schadensersatzpflichtig ist, wer schuldhaft einem anderen einen Schaden zufügt. Wer also rückwärtsfahrend ein parkendes Fahrzeug beschädigt, der muss den Schaden ersetzen, denn als Rückwärtsfahrer unterliegt er einer besonderen Sorgfaltsplicht (§ 9 Abs. 5 StVO), die dazu führt, dass sich der Betroffene erforderlichenfalls sogar einweisen lassen muss. Wenn es aber in einer solchen Situation zu einem Unfall kommt, dann wird nach dem "Beweis des ersten Anscheins" davon ausgegangen, dass der Rückwärtsfahrer diese besondere Sorgfaltspflicht nicht hinreichend erfüllt hat und deshalb allein für den Unfall verantwortlich und somit auch allein schadensersatzpflichtig ist. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte falsch geparkt hat. In solch einem Falle muss der Falschparker nur dann einen Teil des Schadens selber tragen (und dem anderen einen Teil ersetzen), wenn das Falschparken den Unfall mitverursacht hat. Das aber wird in der Regel nicht anzunehmen sein. Alleine das Parken im Haltverbot ist in der Regel kein ursächlicher Beitrag zu einem Unfall, den ein Rückwärtsfahrer durch Unaufmerksamkeit verursacht.

Wird also in einem solchen Falle die Polzei hinzugeholt, dann wird sie den Falschparker kostenpflichtig verwarnen (15 - 25 Euro) und den Rückwärtsfahrer anzeigen. Er wird wegen Schädigung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Rückwärtsfahren ein Bußgeld von 100 Euro zahlen müssen und erhält 2 Punkte in Flensburg. Damit ist die Sache für die Polizei und die Behörde erledigt.

Für die beiden Beteiligten folgt nun die Schadensregulierung. Und die wird so verlaufen wie oben erläutert.

anjak77 
Fragesteller
 23.09.2011, 11:43

:-o) Danke für die Mühe und die Aufklärung. Habe auch im Internet gestöbert und Gerichtsurteile durchgelesen. Dann kann ich nur sagen, das meine Mutter zur falschen Zeit am falschen Ort war. Na dann kann ich ja nur hoffen, dass die Nachbarn auch eines Tages mal erwischt werden, weil dort tagtäglich rund um die Uhr geparkt wird und bisher noch nichts unternommen wurde. Das ärgert mich! grummel Aber ok.... ist nicht zu ändern und ich weiß jetzt Bescheid! :-o)

Warum die Aufregung? 1. Wenn ich mit einem Fahrzeug rückwärts fahre, mache ich das nicht nach Gehör, sonder lasse mich zur Not von jemandem heraus winken. 2. Komme ich trotzdem nicht an dem, wenn auch falsch geparktem Fahrzeug, vorbei, so kann ich das Ordnungsamt oder die Polizei anrufen, die das Fahrzeug wegen Behinderung abschleppen werden. Hierfür ist ein Bußgeld fällig. Kommt es zu einem Vermögensschaden, dadurch, das Sie Termine versäumen, oder zu spät zur Arbeit kommen, ist dafür der Verursacher haftbar. Ausserdem kann sich jeder Autofahrer eine kleine Kamera für 30 Euro leisten um nach einem Schadenfall auch die Beschädigung des Unfallgegners zu dokumentieren und somit seiner eigenen Versicherung zu helfen, den Schadenumfang besser einzuschätzen. Verzichtet man darauf, ist Manipulation Tür und Tor geöffnet. Ein Sachverständiger dokumentiert den Schaden aber er war nicth dabei und kann nicht immer erkennen ob ein Schaden nachher noch vergrößert wurde oder er von Anfang an war.

Soweit ich weiß gilt der Grundsatz: Ein geparktes Fahrzeug kann keinen Schaden verursachen. Selbst nicht im Halteverbot. Ein Bekannter von mir hatte einmal an einer Bushaltestelle geparkt, was ja auch verboten ist, der Bus ist reingefahren und hat einen relativ hohen Schaden verursacht, den das Busunternehmen auch bezahlen mußte. Denn nur weil man falsch steht, heißt es nicht daß jeder das Fahrzeug ungestraft Beschädigen darf...

anjak77 
Fragesteller
 23.09.2011, 09:53

Aber das widerspricht sich doch irgendwie alles! Wenn dort ein Parkverbot oder Halteverbot ist, DARF man sich dort erst gar nicht hinstellen!!!!? Kann ich dann echt irgendwie nicht verstehen das man trotzdem noch Geld bekommt! Ich dachte das der Falschparker auch eine Teilschuld trägt!? :-o( Ist ja echt der Hammer... dann brauchen sich die Versicherungen doch auch nicht wundern wenn die Millionen zahlen müssen!? Aber danke für die Auskunft, dann weiß ich ja Bescheid! :-o)

outfreyn  23.09.2011, 10:07
@anjak77

Stichwort Güterabwägung! Und das Eigentum ist nunmal ein höherrangiges Gut als das abstrakte Konzept Parkverbot.

anjak77 
Fragesteller
 23.09.2011, 10:10
@outfreyn

OK, dann weiß ich Bescheid! Ist alles gar nicht so einfach und man fühlt sich doch irgendwie ungerecht behandelt. Aber wenn es so ist, dann ist es halt so. Und was kann man machen wenn das eigenen Auto beschädigt wird und niemand für den Schaden zur Rechenschaft gezogen werden kann ( wie bei mir, abefahrener Außenspiegel) ? Dann hat man die berühmte Arschkarte gezogen? :-o(

hlghs  23.09.2011, 11:41
@anjak77

Nen Strafzettel kannste ja bekommen wenn du da stehst, oder auch abgeschleppt werden, aber wenn einer das Fahrzeug beschädigt, ist der halt selber Schuld. Mir ist noch eingefallen, daß mir so was ähnliches ja auch mal vor einigen Jahren passiert war. Hab in der Hofeinfahrt geparkt (wohl etwas zu weit von der Hauswand weg), und mein Nachbar wollte unbedingt auf den Hof fahren und hat versucht sich vorbeizuquetschen (hätte ja auch mal eben klingeln können, aber das wär ja zu einfach gewesen) und hat sich bei dem Versuch an der anderen Hauswand die komplette Seite seines Autos aufgekratzt. Woltle natürlich das Geld von mir. Polizei kam, hat ihn auch nochmal darauf hingewiesen dass er ja hätte Bescheid sagen können, der kennt mich ja, und meinten halt eben, daß wenn er meint daß zu versuchen, muß er auch selber haften. Hab ihn ja nicht abgedrängt oder so was. Wie gesagt, parkende Autos können keinen Schaden verursachen.

Nur weil jemand sich falsch verhält, ist er noch kein Freiwild.

Wenn also ein falsch geparktes Auto beschädigt wird, wird der Schädiger genauso behandelt wie wenn das Fahrzeug richtig geparkt gewesen wäre. Ausnahmen gibt es dann, wenn das Schadensereignis teilweise auf das Fehlverhalten zurückzuführen ist (z.B. sehr schmale Straße; Ausparken fast nicht möglich). Dann trägt der Falschparker einen Teil seines Schadens ggf. selbst.

Google mal nach "falsch geparkt auto beschädigt" und du wirst sehen das es dazu schon etliche Urteile gibt. In der Regel spielt es keine Rolle ob falsch geparkt wurde, wer ein stehendes Fahrzeug anfährt hat Schuld.

anjak77 
Fragesteller
 23.09.2011, 09:50

Aha... ist ja irgendwie ungerecht! Dann muss ich mein Auto wohl auch mal genau gegenüber der Einfahrt hinstellen und warten bis mir jemand dran fährt!? :-o) Scheint ja leicht zu sein sein Taschengeld dank Versicherung aufzubessern! :-o) Aber das Glück hab ich leider nie, mir wurde erst vor kurzem der Außenspiegel abgefahren und bei mir hat sich keiner gemeldet! Dumm gelaufen... :-o(

Anton96  08.10.2011, 22:26
@anjak77

Das ist bestimmt nicht ungerecht, es hindert dich keiner daran beim Ordnungsamt oder der Polizei an zu rufen und den Falschparker an zu zeigen. Was glaubst du was passieren würde wenn man in so einem Fall immer von einer Teilschuld ausgeht. Dann gäbe es bestimmt Zeitgenossen die absichtlich Falschparker rammen, was besonders dann als Racheaktion gut kommt, wenn das eigenen Auto eine Schrottkarre ist.