Falsch aussage mit 17 was kann passieren?
Hallo,
Ich habe bei der polizei ( die zu dem freund nach hause kam) keine aussage getroffen. Jetzt ist die frage ob ich vor gericht einfach sagen kann das ich es nicht mehr weiß wer gefahren ist.Also kann ich das vor gericht sagen bzw. Was kann mir bei einer falsch aussage drohen? Der fall geht sich darum das einer mit 17 auto gefahren ist.
4 Antworten
Vor Gericht musst du die Wahrheit sagen. Das schlechteste wäre, wenn du nach deiner Aussage vereidigst wirst. Auf Falschaussage unter Eid steht Gefängnis.
Grundsätzlich gilt, wenn jemand anders Mist baut, dann ist es nicht deine Aufgabe sein Problem zu lösen. Derjenige hat es selbst verbockt und ist Schuld und muss dafür Verantwortung übernehmen. Es ist nicht deine Aufgabe.
Abgesehen davon ist die Strafe für denjenigen nicht so schlimm, als dass du ein Risiko eingehen müsstest. Die Strafe wird er überleben, und mal ehrlich, er hat sie auch verdient.
Bei der Frage vor Gericht geht es ja um die Wahrheitsfindung, da würde ich an deiner Stelle höchtens sagen "Du willst keine Aussage machen".
Vielleicht wenn sie sich nicht damit zufrieden geben sagen "Wenn ich vereidigt werde muß ich die Wahrheit sagen, wollen sie mich vereidigen lassen?"
Ich würde nie was sagen was so nicht ist, egal ob ich vereidigt werde oder nicht.
Nein jeder darf das, sofern die Gefahr besteht, dass er sich selber belasten könnte-
Und es reicht Du bist der Meinung Du könntest Dich belasten. Völlig egal ob außer Dir noch wer der Meinung ist "Du könntest dich belasten"
Genau das sind Zauberworte vor Gericht!
Staatsanwälte und Richter kennen diese "Erinnerungslücken" und werden dir sehr schnell auf die Schliche kommen. Du wirst vor der Aussage vom Richter über deine Wahrheitspflichten belehrt. Du darfst weder etwas verschweigen noch hinzufügen. Falschaussagen sind ein Straftatbestand. Das solltest du nicht riskieren. Damit schadest du dir nur selbst. Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber stellen nur äußerst ungern Vorbestrafte ein, wenn überhaupt!
Lies mal hier:
https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
Sage also vor Gericht die Wahrheit!
Du kannst die Aussage verweigern, weil du dich selbst belasten könntest.
Sagst du falsch aus, droht dir Haft nicht unter einem Jahr, bei einem Meineid sind es nicht unter 2 Jahre.
AusasaGE VERWEIGERN.... wenn du in einem Auto mit minderrjährigem Fahrer gesessen hast, ist das strafbar sofern du weisst dass er keinen Führerschein hat, denn dann hättest du die Fahrt verhindern müssen. Deshalb Aussage verweigern, Begründung du könntest dich selber belasten
Aussage verweigern dürfen nur nahe Angehörige.