Falsch aussage mit 17 was kann passieren?

4 Antworten

Vor Gericht musst du die Wahrheit sagen. Das schlechteste wäre, wenn du nach deiner Aussage vereidigst wirst. Auf Falschaussage unter Eid steht Gefängnis.

Grundsätzlich gilt, wenn jemand anders Mist baut, dann ist es nicht deine Aufgabe sein Problem zu lösen. Derjenige hat es selbst verbockt und ist Schuld und muss dafür Verantwortung übernehmen. Es ist nicht deine Aufgabe.

Abgesehen davon ist die Strafe für denjenigen nicht so schlimm, als dass du ein Risiko eingehen müsstest. Die Strafe wird er überleben, und mal ehrlich, er hat sie auch verdient.

Bei der Frage vor Gericht geht es ja um die Wahrheitsfindung, da würde ich an deiner Stelle höchtens sagen "Du willst keine Aussage machen".

Vielleicht wenn sie sich nicht damit zufrieden geben sagen "Wenn ich vereidigt werde muß ich die Wahrheit sagen, wollen sie mich vereidigen lassen?"

Ich würde nie was sagen was so nicht ist, egal ob ich vereidigt werde oder nicht.

roschue  24.09.2017, 10:40

Aussage verweigern dürfen nur nahe Angehörige.

MKausK  24.09.2017, 10:41
@roschue

Nein jeder darf das, sofern die Gefahr besteht, dass er sich selber belasten könnte-

ch62718ris  24.09.2017, 11:07
@MKausK

Und es reicht Du bist der Meinung Du könntest Dich belasten. Völlig egal ob außer Dir noch wer der Meinung ist "Du könntest dich belasten"

MKausK  24.09.2017, 11:10
@ch62718ris

Genau das sind Zauberworte vor Gericht!

Staatsanwälte und Richter kennen diese "Erinnerungslücken" und werden dir sehr schnell auf die Schliche kommen. Du wirst vor der Aussage vom Richter über deine Wahrheitspflichten belehrt. Du darfst weder etwas verschweigen noch hinzufügen. Falschaussagen sind ein Straftatbestand. Das solltest du nicht riskieren. Damit schadest du dir nur selbst. Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber stellen nur äußerst ungern Vorbestrafte ein, wenn überhaupt!

Lies mal hier:

https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Sage also vor Gericht die Wahrheit!

Du kannst die Aussage verweigern, weil du dich selbst belasten könntest.

Sagst du falsch aus, droht dir Haft nicht unter einem Jahr, bei einem Meineid sind es nicht unter 2 Jahre.

AusasaGE VERWEIGERN.... wenn du in einem Auto  mit minderrjährigem Fahrer gesessen hast, ist das strafbar sofern du weisst dass er keinen Führerschein hat, denn dann hättest du die Fahrt verhindern müssen. Deshalb Aussage verweigern, Begründung du könntest dich selber belasten